Georgien hatte mit oder ohne Ermunterung durch Dritte im Dauerstreit mit seinen abtrünnigen Autonomien Abchasien und Südossetien gegen letzteres einen groß angelegten Militärschlag geführt, der die selbst ernannte ossetische Schutzmacht Russland zum militärischen Eingreifen veranlasste. Binnen weniger Tage gewannen Russland und die mit ihm verbündeten süd-ossetischen Separatisten die Oberhand.
In Stellungnahmen und Berichten bürgerlicher Medien wurde primär Russland attackiert und häufig die Metapher eines Kampfes David (Georgien) gegen Goliath (Russland) verwendet. Demgegenüber fiel in den Stellungnahmen der LINKEN und der parteinahen Presse die Kritik an Russland ziemlich lau aus, es dominierten hingegen meist georgien-kritische Töne. Vielleicht nur mit Ausnahme des zum „Nationallinken“ konvertierten Jürgen Elsässer herrschte jedoch unisono die Meinung vor, dass die beiden abtrünnigen Provinzen völkerrechtlich weiterhin zu Georgien gehörten.
Die Position Russlands, der Militäreinmarsch sei nur zum Schutze der in Südossetien lebenden russischen Staatsbürger erfolgt, wurde weitgehend unhinterfragt kolportiert. Dabei leben in Südossetien nur sehr wenige Russen, ebenso wie nach den ethnischen Säuberungen der Separatisten zu Beginn der 90er Jahre nur eine kleine Zahl von GeorgierInnen dort verblieb. Von einem Schutz seiner Staatsbürger kann Russland überhaupt nur sprechen, weil es mittlerweile an über 90 Prozent der Südosseten die russische Staatsbürgerschaft vergeben hat – in einem Gebiet, dass völkerrechtlich zu Georgien gehört! Der vorgebliche Schutz von eigenen Staatsbürgern, die zuvor erst zu solchen gemacht wurden, dient kaum als Rechtfertigung, sondern eher als eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Dass diese illegale Praxis in Tiflis nahezu zwangsläufig Ängste vor einer schleichenden Annektierung Südossetiens und Abchasiens durch Russland hervorrufen musste, ist kaum verwunderlich.
Klar ist, dass die militärische Großoffensive Georgiens den Krieg letztlich auslöste. Von einer Alleinschuld der Kaukasusrepublik kann dennoch nicht gesprochen werden. Tiflis Militäroffensive fiel nicht vom Himmel. In den Tagen und Wochen zuvor hatten sich gewaltsame Übergriffe süd-ossetischer Milizen auf die in Südossetien verbliebene georgische Zivilbevölkerung gehäuft. Georgien muss hierbei wenigstens das gleiche Recht zugebilligt werden, seine Staatsbürger schützen zu dürfen, wie dies Russland umgekehrt im Fall der süd-ossetischen Bevölkerung, die es vorab zu russischen Staatsbürgern deklariert hat, für sich selbst verlangt. Anstelle die mit der Konfliktvermittlung beauftragten OSZE-Gremien einzuschalten, nahm die Führung Georgiens die Gewalt gegen die georgische Zivilbevölkerung jedoch zum Anlass, um die abtrünnige Provinz mit Waffengewalt zu „reintegrieren“. Dies stellt einen klaren Bruch des bis dato geltenden Waffenstillstandsabkommens durch Georgien dar.
Indem letztlich beide Seiten massive militärische Mittel einsetzten, um möglichst vollendete Tatsachen zu schaffen, haben auch beide, Georgien wie Russland, gegen das Gewaltverbot des Völkerrechts verstoßen. Die im Frühjahr vom NATO-Rat prinzipiell in Aussicht gestellte Aufnahme Georgiens in das Bündnis hat sicherlich Tiflis Entscheidung für ein militärisches Abenteuer begünstigt, da die Regelung interner Konflikte und strittiger Grenzfragen eine zentrale Vorbedingung für eine NATO-Mitgliedschaft ist. Insofern tragen die Allianz und insbesondere die USA, die zu den lautesten Fürsprechern eines NATO-Beitritt Georgiens zählen, eine gehörige Portion Mitschuld an der Konflikteskalation. Hinzu kommt die umfassende Militärhilfe Washingtons, die sich auf hochmoderne Waffensysteme und Entsendung von Militärberatern erstreckte.
Dass sich beide Seiten im Zuge ihrer Kriegshandlungen wechselseitig eines „Völkermordes“ bezichtigten, ist der Kriegspropaganda geschuldet. Die Raketenangriffe Georgiens auf die süd-ossetische Provinzhauptstadt Zchinwali sind ebenso wenig zu rechtfertigen wie die Bombardierung georgischer Städte durch die russische Luftwaffe, da in beiden Fällen erwartungsgemäß primär die Zivilbevölkerung getroffen wurde. Ethnische Säuberungen und Morde an Zivilisten wurden in zahlreichen Fällen verübt, nicht zu vergessen auch seitens süd-ossetischer Milizen. Darüber hinaus könnte Moskau die eigene Glaubwürdigkeit sicherlich stärken, wenn es die vergangenen Gräueltaten der russischen Armee gegen Zivilisten in beiden Tschetschenienkriegen deutlich selbstkritischer sähe.
Neben der beiderseitigen Nichteinhaltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots hat Russland zusätzlich die international anerkannte Staatsgrenze zwischen beiden Ländern verletzt. Und zwar nicht erst mit der Ausdehnung seiner Militäraktionen auf außerhalb der Konfliktzone gelegene Orte Georgiens wie Gori oder Poti, sondern bereits mit der Überschreitung der Grenze zwischen russischem Nord- und georgischem Südossetien durch einrückendes russisches Militär. Die Staatsgrenze zwischen Georgien und Russland verläuft exakt auf dem Kaukasuskamm zwischen beiden Ossetien. Bereits in den Wochen vor Kriegsausbruch hatte Russland seine Truppenpräsenz in Nordossetien massiv verstärkt und offenkundig eine militärische Konflikteskalation einprogrammiert. Der Völkerrechtsbruch Russlands gipfelte in der militärischen Besetzung von Teilen kerngeorgischen Territoriums, das fernab der abtrünnigen Gebiete liegt. Georgien hat demgegenüber kein Staatsterritorium der Russischen Föderation angegriffen. Wie vor diesem Hintergrund von einer Alleinschuld Georgiens die Rede sein kann, ist zumindest aus völkerrechtlicher Sicht kaum nachvollziehbar.
Der Linksabgeordnete Norman Paech vertrat als Einziger von Anfang an eine völkerrechtlich konsequente Position. Paech, selbst ein Antiimperialist alter Schule, erlag nicht den Verlockungen einer einseitigen Georgienschelte, die wegen der NATO-Ambitionen und US-freundlichen Politik Saakaschwilis in linken Kreisen durchaus Zustimmung gebracht hätte. Er deklinierte den Konflikt völkerrechtlich stringent durch: Südossetien und Abchasien seien völkerrechtlich nach wie vor ein Teil Georgiens – so Paech am 12.08. im Interview mit „junge Welt“. Paech sah auch kein Recht Russlands auf Selbstverteidigung, da „es weder einen direkten Angriff auf die in Südossetien lebenden Russen noch auf die russische Friedenstruppe (gegeben habe)“. Infolgedessen übte er Kritik am Vorgehen des Kreml: „Ich kann die Führung in Moskau nicht ganz von dem Vorwurf befreien, dass sie sich mit einer so massiven Reaktion, die über die Grenzen Südossetiens hinausgeht, nicht im Rahmen des Völkerrechts bewegt hat“.
Der Völkerrechtler Paech erkannte offenkundig die Gefahren für die Kosovopolitik der Linksfraktion, wenn er den Südossetienkrieg aus dem Prisma einer reinen politischen Gegenmachtlogik bewerten würde. In der Tat sind beide Fälle aus Sicht des Völkerrechts vergleichbar: die einseitige Unabhängigkeitserklärung Kosovos gegen den erklärten Willen Serbiens war und bleibt völkerrechtswidrig – daran ändert auch die zwischenzeitliche Anerkennung durch über vierzig Staaten nichts. Der Unterschied ist einzig politischer Natur: die Unabhängigkeit Kosovos wurde vor allem von den USA protegiert, wohingegen hinter Südossetien und Abchasien Russland steht. Völkerrechtlich gleichgelagerte Fälle können aber nicht unterschiedlich beurteilt werden, nur weil dahinter gegensätzliche Großmachtinteressen liegen. Die zwischenzeitlich erfolgte, einseitige Anerkennung der „Unabhängigkeit“ Südossetiens und Abchasiens durch Russland ist somit ebenso völkerrechtswidrig und wird die friedliche Konfliktbeilegung erheblich erschweren.
Aus diesem Grund würde eine einseitige Parteinahme im Südossetienkrieg zugunsten Russlands die politische Glaubwürdigkeit der Linksfraktion in Fragen des Völkerrechts im Allgemeinen sowie beim Kosovo im Besonderen nachhaltig diskreditieren.
Eine unreflektierte Parteinahme zugunsten Moskaus verbietet sich aber nicht nur wegen des mindestens ausgeglichenen „Schuldkontos“ beider Konfliktseiten und der völkerrechtlichen Problematik, sondern auch aus Gründen des linken Antiimperialismus. Der Antiimperialismus ist weiterhin (zu Recht!) für beträchtliche Teile der LINKEN ein unverzichtbares programmatisches Traditionsgut, das die Überwindung politischer Unterdrückung und wirtschaftlicher Ausbeutung im globalen Rahmen des internationalen Staatensystems fordert. Es wäre jedoch politisch naiv, zu glauben, dass nur die USA imperialistische Ziele verfolgten. Selbstverständlich betreibt Russland im Kaukasus keine uneigennützige Politik zugunsten der Rechte von vermeintlich bedrohten Völkern wie Südosseten und Abchasen, sondern ebenso wie die USA eine klassische Großmachtpolitik zum eigenen Vorteil. Den USA wie Russland geht es letztlich um die Kontrolle der Förderquellen und Pipelineverläufe in der an fossilen Energieressourcen reichen und als Transitkorridor bedeutsamen Region. Folglich kann eine antiimperialistische Position auch nicht darin bestehen, die imperialistischen Interessen einer Großmacht (in diesem Fall Russlands) stillschweigend zu akzeptieren und die der anderen Großmacht (USA) umso vehementer abzulehnen. Ein linker Antiimperialismus verlangt die konsequente Ablehnung von sämtlichen imperialistischen Großmachtinteressen, die die äußere wie innere Souveränität der jungen Südkaukasusrepubliken gefährden! Natürlich sind Russland wie China derzeit die einzigen ernstzunehmenden Konkurrenten gegen den expansiven, unilateralen US-Imperialismus – aber nur, wenn diese Gegenmachtbildung primär machtpolitisch und staatsfixiert verstanden wird. Dies wäre im Fall einer pro-russischen Parteinahme im Südossetienkrieg jedoch kein echter Antiimperialismus, sondern lediglich die Wahl des (vermeintlich) kleineren imperialistischen Übels.
Die linken Alternativen zu einer rein machtpolitisch definierten Gegenmachtbildung lauten Stärkung und Reformierung der internationalen Organisationen und Institutionen wie VN und OSZE, Entmilitarisierung und radikale Abrüstungsschritte auf allen Seiten, Verzicht auf weitere NATO-Erweiterungsrunden, Aufbau eines neuen regionalen Sicherheitssystems im Kaukasus auf der Basis allgemeinen Gewaltverzichts u. a. m. Hierbei muss das Völkerrecht als verbindliche Rechtsgrundlage für die friedliche Lösung von Konflikten im internationalen Staatensystem verteidigt und gestärkt werden. Dies wäre die richtige friedenspolitische Antwort der LINKEN.