Forum demokratischer Sozialismus
29.05.2008

Hartz IV: Zwangsumzüge vermeiden– vernünftigen Wohnraum finanzieren

Elke Breitenbach

Die Presse berichtete diese Woche, dass die Bundesregierung bis zu 300 Millionen Euro vom Land Berlin zurück fordern wolle, weil der Senat Hartz IV-Empfangenden zu viele Wohnungskosten erstatte. Ferner verlange der Bund vom Land, seine Ausführungsverordnung (AV) zu den Wohnungskosten zu ändern und die Übergangsfrist auf ein halbes Jahr zu kürzen.

Zum Hintergrund:

Die rot-rote Koalition in Berlin hat eine bundesweit einmalige AV Wohnen verabschiedet. Erst ein Jahr nach dem Beginn des Hartz IV-Bezugs, überprüfen die Jobcenter die Höhe der Wohnungskosten und können gegebenenfalls eine Minderungen der Miete oder Umzüge von den Betroffenen fordern. Weiterhin schützen eine Fülle von Ausnahmeregelungen z.B. für Alleinerziehende, Ältere, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die schon sehr lange in ihrer Wohnung wohnen,vor erzwungenen Umzügen. Außerdem muss vor einer Umzugsaufforderung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden, die prüft, ob ein Umzug ggf. teurer wird als die Weiterzahlung der existierenden Miete. Für die Frage, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind und damit erstattet werden, ist Berlin nicht die Wohnungsgröße ausschlaggebend, sondern allein die Höhe der Bruttowarmmiete.

Diese Regelungen wurden schon im vergangenen Jahr vom Landesrechnungshof Berlin moniert. Wir haben daraufhin deutlich erklärt: Die AV Wohnen ist in dieser Form nicht nur politisch gewollt, sie ist auch sinnvoll. Die Kritik an den Berliner Wohnungsregelungen hat jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages über die Entwicklung der Wohnungskosten in der gesamten Bundesrepublik aufgegriffen. Dabei wurde unterstellt, dass Berlin für die Kosten der Unterkunft 300 Millionen Euro zu viel zahle. Diese Zahlen entstanden aus der Überprüfung eines Job Centers in einem Bezirk mit einer sehr hohen Arbeitslosenquote und wurden auf die ganze Stadt übertragen und hochgerechnet. Eine solche Berechnung ist unseriös und hält den Realitäten nicht stand. Auch die Frage, ob der Bund vom Land Berlin Wohnungskosten zurück fordern kann, ist bisher völlig offen – Spekulationen darüber sind fehl am Platz.

Aber klar ist:

Wir müssen die AV Wohnen überprüfen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird noch vor der Sommerpause einen neuen Entwurf vorlegen. Dabei wird es vor allem darum gehen zu prüfen, ob die Richtwerte noch angemessen sind und ob sie unseren sozial- und stadtentwicklungspolitischen Vorgaben angesichts der enorm gestiegenen Betriebskosten noch entsprechen.

In einer Stadt wie Berlin ist es stadtentwicklungs- und gesellschaftspolitisch sehr wichtig, Ausgrenzungen zu verhindern und die Bevölkerungsvielfalt in den Wohnquartieren zu erhalten. Deshalb wollen wir preiswerten Wohnraum in allen Bezirken. Und wir wollen, dass Langzeitarbeitslose - wenn irgend möglich - in ihrer gewohnten Umgebung und ihrem sozialen Umfeld bleiben können. Es ist wenig sinnvoll, hohe Millionenbeträge in das Quartiersmanagement und andere stadtentwicklungs- und sozialpolitische Projekte zu stecken, wenn gleichzeitig durch eine möglicherweise restriktivere AV Wohnen das Ziel einer gemischten Bevölkerungsstruktur unterlaufen wird. (Berlin hat die mit Abstand höchste EmpfängerInnendichte mit derzeit 331.000 Bedarfsgemeinschaften, die insgesamt über 600.000 Menschen umfassen)

Die Richtwerte in Berlin sind, anders als der Landesrechnungshof behauptet, nicht zu hoch. Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass sich die Angemessenheit der Miete i.d.R. nach den Neuvermietungspreisen richten muss. Das heißt, auch bei Umzügen bzw. Mietfestsetzungen ist es wichtig zu prüfen, was die Betroffenen zahlen müssten, wenn sie eine neue Wohnung anmieten. Der Mietspiegel ist dafür nicht hinreichend, denn er geht von bestehenden Mietverhältnissen aus und nicht von den aktuell verlangten Mieten. In Berlin existieren aber viele Mietverträge schon sehr lange, so dass die aktuellen Mieten deshalb meist unter dem wert liegen, der bei Neuvermietungen gezahlt werden müsste. Würde der Richtwert nach Neuvermietungspreis ermittelt, läge rund 50 Euro über dem gegenwärtig geltenden Richtwert der AV Wohnen von 360 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt.

Es gibt aber zweifelsohne Einsparpotentiale. Die liegen in den jährlichen Betriebskostenabrechnungen, die stärker auf ihrer Plausibilität hin überprüft werden müssen, um zu hohe Forderungen der Vermietern zurückweisen zu können.

Die Ein-Jahres-Übergangsfrist ist aus fachpolitischer Sicht in Berlin absolut sinnvoll. Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner hat sie auf Beschluss des gesamten Senats eingeführt, um den Hartz-IV-Empfangenden die Möglichkeit zu geben, ihre Anstrengungen darauf zu konzentrieren, wieder eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden. Im ersten Jahr des Hartz IV-Bezugs ist die Chance dazu besonders hoch. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschun (IAB) zufolge konnten 2005 43% der Neuzugänge bei Hartz IV innerhalb dieser Frist wieder aussteigen. Weiter stellt das IAB fest, dass nur 56% der Bedarfsgemeinschaften von Januar 2005 an 24 Monate lang ununterbrochen Leistungen bezogen haben. Und: Neuzugänge in 2006 konnten schneller aus dem Leistungsbezug aussteigen als die Neuzugänge in 2005, was auf eine etwas verbesserte Beschäftigungssituation für Langzeitarbeitslose hinweist.

Das bekräftigt unsere Position: alle Anstrengungen auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt konzentrieren anstatt die Leute auf Wohnungssuche schicken. Auch wenn es sich nicht in Euro und Cent beziffern lässt, was eine schnelle Reintegration in den Arbeitsmarkt konkret an Wohnungskosten einspart, ist das sozialpolitisch von hoher Bedeutung.




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