Forum demokratischer Sozialismus
13.03.2008

Eine Stellungnahme zur Diskussion um den EU-Vertrag

Ralf Christoffers

Die Entscheidung am 15. Februar 2008 im Bundesrat sowie der Beschluss des Bundesvorstandes vom 24.02.2008 über die Position zum EU-Reformvertrag haben deutlich gemacht, dass auch die Linke in einem schwierigen Abwägungsprozess steht. In der politischen Entscheidungsfindung geht es mit dem so genannten Reformvertrag (der de facto ein Verfassungsvertrag ist) um zwei Verträge - den geänderten EU-Vertrag und zum anderen den geänderten EG-Vertrag, der in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt wird. Insgesamt geht es um ein soziales und politisches Projekt, das die europäische Entwicklung über mehrere Jahrzehnte bestimmen wird. Die Forderung nach einem Volksentscheid zur Annahme bzw. Ablehnung des Reformvertrages ist zwingend richtig und entspricht dem notwendigen demokratischen Ansatz. Unabhängig davon ist es offensichtlich, dass eine politische Mehrheit den Weg über einen Volksentscheid nicht folgen wird. Damit steht im zunehmenden Maße die Diskussion über vertretbare und politisch nicht akzeptable Positionen und Grundsätze im Vertragswerk. Aufgrund der sehr frühen Festlegung von Teilen der Bundesspitze auf eine Ablehnung des Vertrages ist bisher eine umfassende Diskussion innerhalb der Partei nur sehr vereinzelt geführt worden.

Selbstverständlich ist es legitim, als Partei Anforderungsprofile an nationale und internationale Entscheidung und Verträge zu stellen. Genauso legitim ist es auch zu berücksichtigen, dass der EU-Reformvertrag der politische Aushandlungsprozess von mehr als 27 Staaten dokumentiert, wobei es auch innerhalb linker Parteien in den einzelnen Ländern sehr verschiedene Positionen gibt. Meines Erachtens ist ein politischer Anspruch, der auf die Umsetzung eigener Positionen beharrt, in diesem Kontext nur bedingt geeignet, politische Handlungsfähigkeit zu dokumentieren.

Zentrale Frage für mich bei der Beantwortung der Position zum Reformvertrag bleibt, ob und wie weit eine Verbesserung in sozialer, demokratischer Verfasstheit Europas eintreten kann. Die Bewertung und inhaltliche Diskussion dieser Problematik wird auch darüber entscheiden, ob und in wieweit Reformfähigkeit in der Entwicklungsperspektive einer Partei zugeordnet werden. Dabei geht es nicht um eine Negation der Rolle des Nationalstaates. Gerade der vorliegende Vertrag setzt mit dem Subsidiaritätsprotokoll, der sozialen Querschnittsklausel (siehe Anlage) der Aufwertung der Rolle der nationalen Parlamente sowie der Rolle der Regionen und Kommunen und der Verankerung der Achtung der nationalen Identität der EU-Mitgliedsstaaten deutliche Akzente im Rahmen eines vereinigten Europas. Die Rolle des Nationalstaates wird sich im geeinten Europa verändern. Seine Entscheidungskompetenz in zentralen Fragen bleibt jedoch erhalten. Es wird also keine Abwertung von politischem Entscheidungen auf nationaler Ebene geben, im Gegenteil, um ein sozial und demokratisch verfasstes Europa zu ermöglichen, wird künftig gerade die soziale, ökonomische und politische Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsstaaten deutlich an Bedeutung gewinnen. Im Gegensatz zum jetzt gültigen Nizza-Vertrag und zum ehemaligen Verfassungsentwurf hat der in Diskussion stehende EU-Reformvertrag deutliche Fortschritte aufzuweisen (siehe Anlage).

Unabhängig davon wie die Linke sich in ihrer Position zum Vertrag entscheidet, wird es darauf ankommen, Europafähigkeit der Politik nachzuweisen. Politisch dringend notwendig ist die Diskussion, wie in der Bundesrepublik Deutschland mit positiven Aspekten des Vertrages zukünftig umgegangen wird. Die Diskussionen und Entscheidungen zur künftigen Verteilung von EU-Mitteln, die Reform der Strukturfonds, die Zusammenarbeit der EU-Institutionen beziehen sich bereits alle auf den Reformvertrag. In den Mitgliedsstaaten (auch in der Bundesrepublik) läuft die parlamentarische und außerparlamentarische Diskussion über die Umsetzung des Reformvertrages bereits seit geraumer Zeit. Wir brauchen dringend Positionen zu Bereichen wie:

A – Wie wird künftig die im Reformvertrag verankerte Grundrechtscharta bei der Ausgestaltung der Wirtschafts-, Finanz- und Regionalpolitik umgesetzt? (Das betrifft u.a. zum Beispiel auch das Investitionsverständnis, d.h. die künftig stärkere Unterstützung von Faktoren wie Bildung, Wissenschaft, Kultur als ein Element einer zivilgesellschaftlichen Entwicklung.)

B – Wie wird zukünftig der Zusammenhang Entwicklung öffentlicher Daseinsvorsorge, Subsidiaritätsprotokoll im Reformvertrag und Protokoll über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse so umgesetzt, dass die Verantwortung der öffentlichen Hand für existentielle Bereiche gestärkt wird?

C – Wie wird mit dem Grundsatz einer zu entwickelnden sozialen Marktwirtschaft laut Reformvertrag im Verhältnis zu der an anderer Stelle definierten offenen Marktwirtschaft im nationalen und europäischen Maßstab umgegangen?

D – Wie können die vermehrten Mitspracherechte des Europäischen Parlaments genutzt werden, um eine Zukunftsoffenheit der weiteren Entwicklung nach dem Vertrag zu gewährleisten?

E – Was bedeutet in der Perspektive der Bundestagsvorbehalt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Zusammenhang auf die Mitwirkung der Bundesregierung bei einstimmig zu treffenden Ratsbeschlüssen über EU-Militärmissionen? Das insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass für diesen Teil des Reformvertrages die Zuständigkeit von EU-Gerichtsinstanzen ausdrücklich ausgeschlossen ist.

F – Was bedeutet der im Reformvertrag definierte Rechtsschutz z.B. auf bundesdeutsche Entscheidungen von Informationsfreiheit, Datenschutz, Zugangsmöglichkeiten zur Justiz usw.?

G – Mit welchen Initiativen kann die Orientierung der Europäischen Zentralbank neben der Preisstabilität auch Vollbeschäftigung als ordnungspolitisches Ziel umzusetzen, unterstützt und begleitet werden?

Selbstverständlich kann eine Ablehnung des Vertrages vor allem aus der Problematik europäischer Militäreinsätze definiert werden. Meines Erachtens sind neben der grundsätzlichen Ablehnung von Militäreinsätzen zwei weitere Aspekte zu beachten. Erstens: Eine per Reformvertrag ausdrücklich dem Völkerrecht verpflichtete europäische Sicherheitspolitik kann die Vorrangstellung der USA bei sicherheitspolitischen Aspekten der NATO korrigieren. Das heißt, dass eigenständige europäische Interessenlagen natürlich auch die Chance enthalten, politische und gesellschaftliche Mehrheiten für friedenserhaltende Maßnahmen sowie vor allem zu einer umfassenden Reform der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungshilfe beizutragen. Zweitens: Die befürchtete Militarisierung Europas ist bereits Realität. Die beträchtlichen militärischen Kapazitäten der einzelnen Mitgliedsstaaten werden über ihre Einbindung innerhalb der NATO international bereits in Ansatz gebracht. Eine koordinierte europäische Außen- und Sicherheitspolitik kann durch die definierten nationalen Vorbehaltsmöglichkeiten bei Militäreinsätzen maßgeblich beeinflusst werden. Insofern gibt es bei der prinzipiellen Ablehnung von Militäreinsätzen auch nach dem EU-Reformvertrag Möglichkeiten der politischen Einflussnahme. In Kenntnis der bisher veröffentlichen Positionen von Teilen der Bundesspitze halte ich eine Position, die die positiven Aspekte des EU-Reformvertrages höher bewertet als die vorhandenen negativen Potenziale auch innerhalb der Linken für legitim und diskussionsfähig. Sichergestellt werden muss in der nationalen Debatte auf jeden Fall, dass nicht nur eine angebliche neoliberale Grundhaltung des Reformvertrages durch die Linken thematisiert wird, sondern vor allem die inhaltliche Auseinandersetzung mit dort definierten Positionen. Die politische und soziale Entwicklung einer Gesellschaft ist nicht a priori neoliberal oder sozial. Das hängt vom jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Kräfteverhältnis ab. Mit dem Reformvertrag gibt es eine Chance, auf soziale und demokratische Formen, ein neoliberaler Weg ist nicht zwingend die einzige Alternative. Nur so kann es uns gelingen, selbst bei einer möglichen überwiegenden Ablehnung des Reformvertrages, uns von rechten und nationalen politischen Strömungen abzugrenzen. Das ist meines Erachtens eine zwingende Voraussetzung, um nicht durch die Reduktion auf Schlagzeilen und Vereinfachungen in der Bewertung des Reformvertrages in eine ähnliche Argumentation wie rechte Parteien zu verfallen und Glaubwürdigkeit in der EU-Politik zu erhalten.

Zeitplan zur weiteren Ratifizierung:

15.02.2008 im Bundesrat

20.02.2008 öffentliches Expertengespräch

06.03.2008 im Bundestag

07.03.2008 im Bundestag

11.03.2008 Anhörung im Bundestag

23.04.2008 Europaausschuss im Bundestag

24.04.2008 Schlussbestimmungen

25.04.2008 Schlussbestimmungen

23.05.2008 Zweiter Durchgang im Bundesrat

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