Forum demokratischer Sozialismus
26.02.2008

Vermisst: Linke Konzepte zur internationalen Konfliktprävention

Anregung zur Programmdebatte mit Rekurs auf den Ausgangspunkt. Das letzte PDS- Programm

Sören Benn

Die alte Fangfrage an Kriegsdienstverweigerer in der BRD, was sie denn täten, wenn ihre Freundin im Park angegriffen würde, ist längst in anderen Formen eine Alltagsfrage in politischen Diskursen des mainstream zur Aussenpolitik geworden und die Regierung Schröder/Fischer hat sie bekanntermaßen auf ihre Art und Weise für die Bundesrepublik erstmals sehr deutlich beantwortet. Inzwischen sind wir weiter. Nicht mehr ausschließlich Menschenrechtsverletzungen legitimieren Kriege. Ein „majority report“ genügt, um die künftigen Verbrechen der Anderen zu verhindern ,wie im Irak, oder Regionen militärisch zu planieren, in denen private KriegerInnen trainieren, wie in Afghanistan.

Dass die jeweils tiefer liegenden Gründe für solche Kriege andere sind, ist ein offenes Geheimnis. Dennoch macht es sich die Linke zu leicht, wenn sie mit Verweis hierauf, die Bösewichter nur woanders sucht und die Debatte wie bei Linken üblich nur ökonomisch führt und sich alsdann zurücklehnt, enthoben jeder verantwortlichen konkreten Stellungnahme im Einzelnen, sanft aufgehoben im Himmel der kapitalismuskritischen Wahrheit, die, wie inzwischen klar sein sollte, noch nie die Ganze war.

Zu III/2 2. Frieden und Gewaltfreiheit

Stichwort: Gleichberechtigung der Staaten

Wer Frieden und Gewaltfreiheit ernsthaft will und nicht nur wünscht, muß konkrete Handlungsalternativen zu den konkreten Problemlagen der Welt entwickeln. Wer die Gleichberechtigung der Staaten als Mittel hin zu einer friedlicheren Welt propagiert, wie im Programm zu lesen, muß in Rechnung stellen, dass eine Vielzahl dieser Staaten von, nach formal-demokratischen Maßstäben, illegitimen Regierungen vertreten werden und diese Realität in sein Konzept integrieren.

Angesichts der Realität ethnischer Konflikte (S. 19, hier wird ein Begriff unkritisch übernommen, der auf seinen Gehalt hin untersucht gehört. z.B. Unterscheidung: Ist der ethnische Konflikt Ursache, oder "bloß" geschürte Beimengung ), Internationalem Terrorismus, Zerfall von Staaten usw. ist die Frage zu beantworten, was mit dem Begriff von der Gleichberechtigung von Staaten inhaltlich gemeint ist. Die Anerkennung eines Gemeinwesens als legitimer, gleichberechtigter Staat ist die eine Sache, die Anerkennung der jeweiligen Regierung als legitim und gleichberechtigt, ist eine andere Sache.
Nur weil eine Gruppe sich einer staatlichen Struktur oder der Herrschaft über Millionen Menschen bemächtigt, ist sie noch lange nicht ihre legitime Vertreterin, das dürfte unstrittig sein.

Daher: Die prinzipielle Gleichberechtigung von Staaten muß entkoppelt werden von der automatischen Gleichberechtigung der sie Regierenden. Die Forderung nach Gleichberechtigung der Staaten bringt die internationale Gemeinschaft nicht in emanzipatorisch- demokratischem Sinne voran, wenn das bedeutet, dass illegitime Herrscher mit dem gleichen Recht für Staaten sprechen, stimmen und handeln dürfen wie demokratisch legitimierte Repräsentanten es für ihre Staaten tun.

Für den Grad der Legitimität einer Regierung sind realistische, d.h. in der Überprüfung handhabbare, Kriterien zu entwickeln. Eine nicht gewählte monarchistische Regierung kann z.B. auf einem bestimmten kulturellen Hintergrund durchaus als legitim gelten, wenn diese Regierungsform dem jeweiligen historisch- gesellschaftlichen Gewordensein entspricht, dass heißt, eine überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung diese Regierungsform für sich akzeptiert und von ihr vertreten fühlt. Einen Gradmesser für diese Akzeptanz könnte u.U. das Maß an politischer Repression sein, zu dem eine Regierung greift, um sich an der Macht zu halten. Diese Kriterien zu entwickeln dürfte nicht einfach, aber auch nicht unmöglich sein.

Und: Die Legitimität einer Regierung darf sich in einer multikulturellen Welt nicht allein am Legitimitätsverständnis des westlicher Lesart messen lassen müssen. Also muß in einem Prozeß der Entwicklung von Legitimitätskriterien gleichzeitig ein interkultureller Streit über dieses Thema gesucht und geführt werden, so dass kulturübergreifende Mindeststandards definiert werden können.

In der Praxis führt das Fehlen von anerkannten Standards nur dazu, dass die jeweils mächtigste Staatenkonstellation über Legitimität oder Illegitimität je nach politischer Interessenlage entscheidet.


Die Entwicklung solcher Standards ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn die Feststellung nicht vorhandener oder stark eingeschränkter Legitimität auch zu Konsequenzen für die Regierenden in den internationalen politischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen führen. Dabei müsste allerdings mindestens darauf geachtet werden dass,

  1. eine eingeschränkte internationale Rechtsfähigkeit solcher Staaten zumindest wirtschaftlich soweit erhalten wird, dass die Bevölkerungen nicht noch zusätzlich erheblich belastet werden.
  2. der möglicherweise eintretende Ausschluß von internationalen Gremien (z.B.UN- Sicherheitsrat, einzelne Unterorganisationen, IWF, Weltbank, regionale Zusammenschlüsse etc.) und vom Zugang zu bestimmten Ressourcen (z.B. Militär- und Polizeitechnik, Hochtechnologie, bestimmte chemische und biologische Substanzen, ausgewählte Werkzeugmaschinen oder deren Komponenten etc.) nicht zur vollständigen internationalen Isolation des jeweiligen Landes führt.
  3. dass es einer Reihe solchermaßen "stigmatisierter" Länder nicht gelingt, einen eigenen Block von "Parias" zu bilden , die dann möglicherweise als realer Machtblock in der Welt zu agieren beginnen.
  4. dass die Aufgabe einer illegitimen Herrschaft nicht zur pysischen oder völligen sozialen Vernichtung führt, damit eine Tür geöffnet bleibt, durch die diese HerrscherInnen und ihre wesentlichen Stützen notfalls gehen können, wenn Sie die Bereitschaft entwickelt haben abzutreten.
  5. dass alle demokratisch orientierten NGO in diesen Staaten so weit vorhanden und soweit möglich massiv unterstützt werden.
  6. dass solche legitimen Regierungen, die vereinbarte Maßnahmen aus eigennützigen Motiven nicht umsetzen (z.B. Waffenhandel mit vom Waffenhandel ausgeschlossenen Staaten), auf ihren Rechtsbruch weltöffentlich deutlich hingewiesen werden.
  7. dass Staaten, für die das Einhalten von Sanktionen oder Embargos empfindliche Störungen der nationalen Ökonomie bedeuten würden, wirtschaftlich und finanziell unterstützt werden, um Ihnen eine Kompensation für die verlorengegangenen Geschäfte zu ermöglichen.

Die Liste ist unvollständig und soll nur anklingen lassen, wie differenziert ein möglicher Maßnahmenkatalog ausgeführt sein müsste, um nicht zu viele unbeabsichtigte negative Folgen nach sich zu ziehen.

Nun mag es vielerlei berechtigte Einwände und Kritik an dieser Denkrichtung geben. So wären bspw. Einwendungen der Abseitigkeit solcher Diskurse, angesichts der Tatsache, dass die USA der größte Feind des Friedens in der Welt seien, nicht nur an dieser Stelle deplaziert. Es handelt sich hier um ein bequemes Totschlagargument, dass nur die eigene Untätigkeit rechtfertigt und sich vollständig in die Abhängigkeit eines kaum zu erwartenden Wohlverhaltens seitens der USA begibt.

Die aufgeworfene Problematik bliebe dennoch bestehen.

Das Konzept von der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten (Art. 2 der UN-Carta), was in der Praxis erfahrungsgemäß auch ihre Herrschaftsform einschließt, ist Erstens ein Konzept aus dem Nachklang des 2.WK im Vorabend des Kalten Krieges, und, wie zweitens die seit Jahren zu beobachtende US-Politik zeigt, ein Konzept, dass sich nicht mehr deklamatorisch retten lässt, wenn die Bedenken gegen dieses Konzept und die Widersprüche, die es provoziert, nicht aufgenommen und berücksichtigt werden.

Im Übrigen ist es auch moralisch höchst zweifelhaft, die Gleichberechtigung von Staaten zu fordern ohne Ansehen dessen, was einzelne Regierungen dieser gleichberechtigten Staaten ihren Bevölkerungen in zugespitzten Situationen zumuten.

Wer Krieg als Mittel zur vermeintlichen oder tatsächlichen Gefahrenabwehr ausschließen will, wer verhindern will, dass drangsalierte Bevölkerungen zwangs"befreit" oder von den eigenen Machthabern massakriert werden, muß neben dem immer wichtigen Widerstand gegen aktuelle Angriffskriege, präventive Strukturen in internationales Recht zu implementieren versuchen und entsprechende konkrete Diskussionsvorschläge anbieten.

Die Reaktionen der KriegsgegnerInnen auf die von den USA geführten Kriege gegen den Irak und Afghanistan machten dieses Dilemma sehr deutlich. Das eigentliche Problem für die Kriegsgegner selbst ist nicht so sehr der imperiale Machtanspruch der herrschenden US-Administration, sondern die Vernachlässigung von Konzepten zum offensiven und vor allem wirkungsvollen Umgang mit DiktatorInnen, MassenmörderInnen und MenschenrechtsverletzerInnen und mit denen, und auch hier sind die USA und Deutschland munter dabei, die Sie ausrüsten und unterstützen.

Praktisches Ziel muß es langfristig sein, jedwedes repressive Regime, dass in einem Land an die Macht kommt, umgehend, soweit von außen möglich, mit gezielten Maßnahmen zu schwächen und von den Mitteln der Repression und Aggression abzuschneiden, und hierbei alle Staaten in die Pflicht zu nehmen.

Das PDS Programm enthielt zum Thema Friedenspolitik leider nur viel zu allgemeine Aussagen, allgemeine Forderungen und keinen einzigen praktischen Vorschlag, kein einziges konkretes politisches Projekt, dem sich die PDS zu diesem Thema widmen will. Auch die programmatischen Eckpunkte geben da kaum Anlass zur Hoffnung.

Der vorliegende kurze Beitrag ist hier mit Sicherheit kein Generalschlüssel und will es auch nicht sein. Jedoch soll er zu dieser Konkretisierung auffordern und anregen. Denkverbote nützen nur den anderen und sind in der Regel mehr Angstabwehr vor dem sich Öffnen von Abgründen und den eigenen, in diesem Falle bellizistischen Neigungen.

Und für Ruanda hatten auch wir keinen Plan.




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