Forum demokratischer Sozialismus
13.02.2008

Bundesdeutsche Vergangenheitspolitik und Antikommunismus

Jan Korte

Bei der Beschäftigung mit der Thematik „Antikommunismus in der Bundesrepublik“ wird der Interessierte eine ganze Reihe von Schriften vorfinden, die sich besonders mit der Anwendung des – antikommunistisch orientierten – politischen Strafrechts von 1951 befassen. Vor allem die umfangreichen Arbeiten kritischer Juristen wie Heinrich Hannover, Diether Posser oder Rolf Gössner geben einen trefflichen politischen und juristischen Einblick in die Anwendung des politischen Strafrechts gegen Kommunisten und andere Linke und dessen Folgen in der Bundesrepublik.[1] Ebenso gibt es diverse Artikel und Konferenzberichte, die den Antikommunismus als Kampfideologie zur Ausschaltung gesellschaftlicher Alternativen zum Kapitalismus behandeln und ihn als gesellschaftliches Disziplinierungsmittel der bundesrepublikanischen Gesellschaft nach 1945 kennzeichnen. Daneben ist ein „Antikommunismus der Lohnabhängigen“ in der Bundesrepublik zu beachten, die in der von der KPD verfolgten Fixierung auf die Sowjetunion und die DDR offensichtlich kaum bis gar keinen Anknüpfungspunkt für sich finden konnten. Exemplarisch hat dies der Historiker Till Kössler in seiner Arbeit „Abschied von der Revolution“ über Kommunisten im Ruhrgebiet nachgewiesen.[2] Dieser Antikommunismus der Lohnabhängigen spielte eine ebenso wichtige Rolle wie der Antikommunismus der herrschenden politischen Klasse.

Im Folgenden soll ein anderer Schwerpunkt gesetzt werden: Es geht um den direkten Zusammenhang von Antikommunismus und Vergangenheitspolitik in der Anfangsphase der Bundesrepublik.

In der mittlerweile umfangreichen Literatur über den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik, finden sich nur vereinzelt Hinweise darauf, inwieweit der Antikommunismus als Legitimation für die Rückkehr der alten Nazi-Eliten in Amt und Würden in der Bundesrepublik diente. Die „Klassiker“ zur Vergangenheitspolitik in der Bundesrepublik – Norbert Freis „NS-Vergangenheitspolitik und die Anfänge der Bundesrepublik“, Helmut Dubiels „Niemand ist frei von der Geschichte“, Hannes Heers „Vom Verschwinden der Täter“ oder Joachim Perels’ „Das juristische Erbe des Dritten Reiches“[3] – berühren mehrfach die antikommunistische Hysterie und stellen sie in den richtigen Zusammenhang von „restaurativer Epoche“ (Dirks) und antikommunistischer Ideologie. Allerdings wurde der Zusammenhang von Vergangenheitspolitik und Antikommunismus im Einzelnen noch zu wenig untersucht. Daher soll dieser Frage genauer nachgegangen werden.

Die vergangenheitspolitische Situation der 50er/60er-Jahre

Lange vor der Kapitulation Nazi-Deutschlands gab es detaillierte Pläne zur Ausschaltung der NS-Eliten und zur grundlegenden Demokratisierung der deutschen Gesellschaft.[4] Dass die Alliierten mit den Nürnberger Prozessen eine rechtsstaatliche Ahndung der individuellen Schuld einleiteten, war ein Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Rechts.

Trotz dieser Bemühungen versandete die Entnazifizierung nach kurzer Zeit: Sowohl juristisch als auch politisch sahen die Anfänge der Bundesrepublik anders aus. Der hannoversche Politikwissenschaftler Joachim Perels fasst sie prägnant zusammen: „Die Signatur der frühen fünfziger Jahre wurde aber überwiegend, wie gerade neuere Forschungen gezeigt haben, von einer Politik des Vergessens, vor allem der Staatsverbrechen und der Abwehr ihrer Ahndung, bestimmt, die von der evangelischen und katholischen Kirche, von der Mehrheit der Bevölkerung und der öffentlichen Meinung getragen wurde.“[5]

Trotz „dieser Signatur“ kann nicht von einer ungebrochenen Kontinuität der NS-Eliten gesprochen werden. Es gab mit der bedingungslosen Kapitulation 1945 einen klaren temporären Bruch für die NS-Eliten. Nur zwei Zahlen: Allein in den Westzonen wurden 300.000 Beamte aus dem Öffentlichen Dienst entfernt sowie 3,6 Millionen Verfahren im Rahmen der Entnazifizierung durchgeführt.[6] Deshalb engagierten sich die alten Eliten, unterstützt von breiten Bevölkerungsteilen, mit der anstehenden Gründung der Bundesrepublik, die Entnazifizierung zu beenden.

Im Zuge der westdeutschen Staatsgründung wurde von den verantwortlichen Politikern das Ende der Entnazifizierung angestrebt und Tatsache sowie Folgen des NS-Faschismus verdrängt. Die Täter wurden auf wenige „wirklich Schuldige“ reduziert und gleichzeitig die – oft als Siegerjustiz denunzierten – Entnazifizierungsverfahren bekämpft.[7] Die Reduzierung der Täter auf eine kleine Führungsclique, namentlich Hitler, Goebbels und Himmler – allesamt tot – war bereits die Verteidigungsstrategie von Albert Speer im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Die übergroße Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung stilisierte sich damit zu doppelten Opfern: erst Opfer Hitlers, dann Opfer der Alliierten. Helmut Dubiel sieht hierin ein klares Kontinuum zur NS-Zeit: „In der häufigen Stilisierung der Deutschen zu Hitlers Opfern, in der Deutung der nationalsozialistischen Machtübernahme als außergeschichtlichen, von niemand zu verantwortenden Einbruch in die deutsche Geschichte sowie im Abschieben aller Schuld auf Hitler zeigten sich die Spuren jener autoritären Mentalität, die auch die Fügsamkeit gegenüber dem NS-Regime bestimmt hatte.“[8]

Weitere Merkmale der Relativierung und Abwehr waren die Kennzeichnung des NS-Regimes als „Katastrophe“ (Kiesinger) oder „Unheil“ (Adenauer). Die NS-Herrschaft wurde aus dem historisch-gesellschaftlichen Kontext herausgelöst, die sogenannte „Kollektivschuldthese“ abgewehrt. Kurzum, es ging in jener Zeit darum, die Entnazifizierung zu beenden und die Deutschen, allen voran die deutschen Eliten, die sich durch die Entnazifizierung insgesamt in ihrer nationalen „Ehre“ zu Unrecht verletzt fühlten, zu rehabilitieren.

Dabei spielten anfangs die Kirchen eine tragende Rolle, und zunehmend gewann der „Heidelberger Juristenkreis“ um den Essener Rechtanwalt und Verteidiger im IG-Farben-Prozess Ernst Achenbach direkten Einfluss auf die Staatspolitik.[9] Besonders die Kampagnen gegen die Nürnberger Nachfolgeprozesse, insbesondere gegen den Prozess gegen ranghohe Wehrmachtsangehörige, hatten einen enormen gesellschaftlichen Mobilisierungsgrad. Der Historiker Norbert Frei konstatiert für 1949 ein die Demokratie gefährdendes „Kartell“ der inhaftierten Kriegsverbrecher und ihrer Helfer.

Das Beispiel der inhaftierten Kriegsverbrecher zeigt exemplarisch, wie die Entnazifizierung zum Erliegen gebracht wurde. Mit der Debatte um einen möglichen Wehrbeitrag verband die CDU-geführte Bundesregierung eine „Ehrenerklärung“ zugunsten der deutschen Soldaten. Adenauer nahm sich persönlich dieses, von den Inhaftierten formulierten Junktims an und ließ damit die Inhaftierungen auslaufen. Fast alle Todesstrafen wurden in Freiheitsstrafen umgewandelt, selbst Schwerstbelastete wie die Krupp-Manager auf freien Fuß gesetzt. Die Zahl der inhaftierten Kriegsverbrecher sank von 1950 bis 1952 von 3.400 auf 1.258, und selbst für die in Berlin-Spandau inhaftierten Hauptkriegsverbrecher, wie etwa Konstantin von Neurath, machte sich die Adenauerregierung stark.[10] Die Täterfrage war für die herrschenden Eliten eine Klassenfrage: Die Täter aus Wehrmacht, Auswärtigem Amt, Wirtschaft und Justiz sollten rehabilitiert, nur die „wirklichen Verbrecher“, die KZ-Schergen, abgeurteilt werden – wenn überhaupt.[11] Somit saßen 1955 gerade noch 30 Personen in den Kriegsverbrechergefängnissen, fast das gesamte Führungskorps von Gestapo und Reichssicherheitshauptamt (RSHA) war beruflich und gesellschaftlich reintegriert,[12] das Lügenbild der sauberen Wehrmacht durchgesetzt. Der Historiker Frei sah damals die „nationalsozialistische Volksgemeinschaft“ nachträglich bestätigt.

Vergangenheitspolitische Gesetzgebung

Eines der ersten Gesetze der Bundesrepublik war das Straffreiheitsgesetz von 1949. Dieses stellte in erster Linie kleinere Nazis von Strafe frei. Doch, so macht Joachim Perels deutlich, profitierten auch weit stärker belastete Täter von diesem Gesetz, wie etwa höhere SS-Leute und hohe NS-Verwaltungsbeamte.[13] Bemerkenswert ist, dass sich diesem Gesetz kein einziger Abgeordneter des Bundestages widersetzte, lediglich der bayerische Ministerpräsident machte im Bundesrat auf die mögliche Begünstigung hoher Nazis aufmerksam.[14]

Das zweite Amnestiegesetz, das Straffreiheitsgesetz von 1954, ging noch weiter: Es amnestierte auch bei Gewalt- und Tötungsdelikten, die während des NS-Regimes nach dem 1. Oktober 1944 begangen wurden, sofern die Strafe nicht über drei Jahre Haft lag. Der Skandal dieses Gesetzes lag im Paragraphen 6, in dem die Rechtslage des NS-Regimes akzeptiert und beispielsweise die Tötung von Kriegsgefangenen erlaubt wurde, „wenn ihre Nichtausführung unzumutbar ist.“[15] Hier wurde die Mär vom Befehlsnotstand, den es nie gegeben hat, per Gesetz vom Bundestag beschlossen. Des Weiteren bewirkte das Gesetz, dass die Einträge von Mitgliedschaften in verbrecherischen Organisationen gestrichen wurden. Diese beiden Straffreiheitsgesetze wurden von großer gesamtgesellschaftlicher Zustimmung getragen. Peter Reichel nennt sie treffend „eine umfassende Amnestiebewegung, die zugleich eine Amnesiebewegung war“.[16]

Der dritte relevante Punkt vergangenheitspolitischer Gesetzgebung war die Rehabilitierung der sogenannten „131er“. Hinter den „131ern“ verbarg sich der Öffentliche Dienst inklusive seiner Berufsbeamten, die von den Alliierten – zu Recht – als besonders eifrige Nazis eingestuft worden waren. Der Artikel 131 des Grundgesetzes war zwar keine Garantie für die Wiedereinstellung der entfernten Beamten und Angestellten in den Öffentlichen Dienst, ließ dies aber ausdrücklich zu: Alles Weitere sollte durch Bundesgesetze geregelt werden. (Nach einer Zählung von 1950 waren 430.000 Personen aus dem Öffentlichen Dienst ausgeschieden, darunter mindestens 55.000 Schwerbelastete.[17] ) Die von den Alliierten ursprünglich geforderte radikale Neuordnung des Öffentlichen Dienstes wurde verhindert. Mit dem Artikel 131 des Grundgesetzes wurde einer wesentlichen Funktionsgruppe der Nazis der Weg in die Ämter oder zu zahlreichen Pensionen geebnet, die Gestapo inbegriffen.[18]

Politischer Rahmen

In welcher politischen Situation spielte sich diese Amnestiepolitik ab? Welche Stimmungen gab es in der Bevölkerung?

Die damalige Regierungspolitik spiegelte zweifelsfrei ein gesellschaftliches Gesamtklima, das, begünstigt durch Kalten Krieg und Wiederbewaffnung, eine politische Umsetzung dieser Vergangenheitspolitik einforderte. Besonders Adenauer antizipierte die Stimmung in der Bevölkerung genau und setzte die die nazistische Vergangenheit verdrängende Politik mit Erfolg durch. Und dies auch aufgrund einer starken, in der rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei (SRP) organisierten Rechten, die beträchtlichen Einfluss auch in FDP und Deutscher Partie hatte.[19] Gleichzeitig war Adenauers Politik ambivalent: Adenauer persönlich stand für die Durchsetzung des Wiedergutmachungsabkommens mit Israel und hat es zusammen mit der SPD gegen erbitterte Widerstände in der eigenen Partei durchgesetzt. Das ist sein bleibendes Verdienst. Zugleich war er derjenige, der sich wirksam für die Kriegsverbrecher einsetzte und für einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit plädierte.[20] Diese restaurative Politik Adenauers kann mit Zahlen belegt werden: So waren bereits 1951 66 Prozent der leitenden Beamten des Auswärtigen Amtes ehemalige NSDAP-Mitglieder[21]; mehr als ein Viertel der Abteilungsleiter der Ministerien bestand 1950 (!) aus ehemaligen NSDAP-Leuten; die Zahl der Prozesse gegen Nazi-Verbrecher sank rapide ab. Der Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, Hans Globke, wurde Adenauers Staatssekretär. Es gab zuhauf Ehrenerklärungen für Kriegsverbrecher, und der Muff legte sich wie Mehltau über die bundesdeutsche Gesellschaft. In seiner Anklage gegen diese Zustände fasste Ralph Giordano die Adenauerzeit so zusammen: „Als sei die Adenauerära bis hinein in die sechziger Jahre so etwas gewesen wie eine gigantische Korrumpierungsofferte der konservativen Herrschaft an ein mehrheitlich auseinandersetzungsunwilliges Wahlvolk, eine Art Stillhalteangebot, das sich teils wortlos aus der allgemein konspirativen Atmosphäre ergab, teils aber auch kräftig organisiert war. Diese Offerte lautete: Für die kollektiven Wiedereinstellungen selbst schwerstbelasteter Berufsgruppen, für Pensionskontinuität, großzügige Sozialregelungen auf dem während der NS-Zeit erreichten Standard, für die Exkulpierungsagitation – für all das: demokratisches Wohlverhalten! Diese Offerte ist akzeptiert worden – der große Frieden mit den Tätern.“[22] Diese Politik wurde wesentlich, ja fast ausschließlich, antikommunistisch begründet, um die „Rote Flut“ zu stoppen.

Der Antikommunismus nach 1945

Die Tradition des Antikommunismus in Deutschland ist bekanntermaßen nicht erst ein Phänomen der 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts. Spätestens seit dem Sieg der Oktoberrevolution 1917 lebte das deutsche Bürgertum in Angst und Schrecken vor einer möglichen Revolution und versuchte, jegliche emanzipatorische Politikansätze zu denunzieren und abzuwehren. Kurt Sontheimer sieht diesen radikalen Antikommunismus spätestens 1918/19 auf dem Vormarsch, getragen von den gesellschaftlichen Eliten.[23] Der damalige Antikommunismus war „Abwehrideologie und Abwehrpolitik des Bürgertums“ (Fritz Vilmar) gegen die Arbeiterbewegung. Parallel zum wachsenden Antikommunismus gewann eine junge akademische Rechte, die auf eine völkische und sozialdarwinistische Politik setzte, Einfluss in der Gesellschaft. Ulrich Herbert hat diese Generation am Beispiel des Justiziars der SS Werner Best exemplarisch nachgezeichnet. Aus dieser Gruppe rekrutierten sich die späteren Haupttäter aus dem RSHA.[24]

Die Nazis konnten weitgehend bruchlos an eine antikommunistische und antisemitische Tradition anschließen und konstruierten aus dieser antidemokratischen Ideologie die „jüdisch-bolschewistische Weltverschwörung“.[25] Der Antikommunismus der Nazis nahm Kreuzzugscharakter an und legitimierte den Vernichtungskrieg gegen die UdSSR. Verbrecherischster Ausdruck dieser Ideologie im Krieg gegen die Sowjetunion, waren, besonders in der Wehrmacht, der Kommissarbefehl und seine mörderischen Folgen. Dazu Hannes Heer: „In den so genannten ,verbrecherischen Befehlen‘, die dem Feldzug vorausgingen, wurden die Opfergruppen für die Wehrmacht klar definiert: Kommissare waren zu erschießen, den Kriegsgefangenen wurde ihr international geschützter Status verwehrt, die Zivilbevölkerung verfiel als partisanenverdächtig dem Terror der Besatzer, die Juden wurden zwar den Einsatzgruppen übereignet, aber die Wehrmacht war über jeden Schritt des Vernichtungsprogramms unterrichtet und übernahm es, dessen Prolog zu organisieren.“[26]

Der verinnerlichte Antikommunismus galt für die Nazi-Eliten ebenso wie für einfache Soldaten, wie Hannes Heer anhand der Feldpostbriefe nachgewiesen hat.[27]

Der Antikommunismus spielte auch im Alltag – schon bei Kindern – eine erhebliche Rolle.[28] Heinrich Hannover fasste das in seinen Erinnerungen zusammen: „Judentum und Bolschewismus, das waren die beiden nebulös miteinander verschlungenen Weltfeinde, die die Nazipropaganda den Deutschen – und zwar nicht nur uns Kindern und Halberwachsenen – zu suggerieren wußte. Und allzu viele haben, wie ihre Bereitschaft zu entsetzlichen Verbrechen an Juden, Kommunisten und russischen Kriegsgefangenen zeigte, daran geglaubt.“[29]

Giordano charakterisiert den Antikommunismus des letzten Jahrhunderts als „Absolutismus unseres Zeitalters“, als die entscheidende antidemokratische Ab- und Ausgrenzungsideologie der deutschen Gesellschaft.[30] Der Antikommunismus wirkte integrierend, mit ihm konnte die Vergangenheit ausgeblendet, Restauration begründet und tagespolitisch alles Oppositionelle delegitimiert werden. Bei allen geschichtlichen Brüchen seit 1918 war der Antikommunismus der rote Faden, der die deutsche Geschichte durchzog. Die beiden Sozialpsychologen Margarete und Alexander Mitscherlich fassten in ihrem unübertroffenen Werk „Die Unfähigkeit zu trauern“ die Wirkungsmächtigkeit des Antikommunismus in Deutschland 1967 so zusammen. Sie seien hier ausführlicher zitiert: „Das folgenreichste dürfte der emotionelle Antikommunismus sein. Er ist die offizielle staatsbürgerliche Haltung, und in ihm haben sich die ideologischen Elemente des Nazismus mit denen des kapitalistischen Westens amalgamiert. So ist eine differenzierte Realitätsprüfung für alles, was mit dem Begriff ‚kommunistisch‘ bezeichnet werden kann, ausgeblieben. Das unter Adolf Hitler eingeübte Dressat, den eigenen aggressiven Triebüberschuß auf das propagandistisch ausgenutzte Stereotyp ‚Kommunismus‛ zu projezieren, bleibt weiter gültig; es stellt eine Konditionierung dar, die bis heute nicht ausgelöscht wurde, da sie in der weltpolitischen Entwicklung eine Unterstützung fand. Für unsere psychische Ökonomie waren der jüdische und der bolschewistische Untermensch nahe Verwandte. Mindestens, was den Bolschewisten betrifft, ist das Bild, das von ihm im Dritten Reich entworfen, in den folgenden beiden Jahrzehnten kaum korrigiert worden.“[31] Das heißt: Der Antikommunismus war dermaßen tief im Bewusstsein der Gesamtbevölkerung verankert, dass er nach 1945 problemlos wieder aktiviert werden konnte, zumal eine Wiederbelebung des Antisemitismus nach Auschwitz und aufgrund des Vetos der Alliierten nicht (zumindest nicht offiziell) möglich gewesen ist.

Nach 1945 bewegte sich der Antikommunismus, sukzessive ansteigend, im Spannungsbogen des Kalten Krieges. Diese Frage soll hier nicht erörtert werden, sie ist jedoch stets zu beachten. Denn meine These lautet: Der Antikommunismus war Mittel der Vergangenheitspolitik. Der Kalte Krieg und die internationale Konstellation erleichterten es Adenauer und den gesellschaftlichen Eliten, ihn zu nutzten, um einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit zu ziehen.

Aufgrund des gemeinsamen Sieges der Alliierten hatte der Antikommunismus nach der Kapitulation zunächst wenig Wirkkraft. Auch in den westlichen Zonen setzten die Alliierten Kommunisten zur Reorganisierung von Betrieben und Verwaltungen ein. KPD-Mitglieder waren an mehreren Länderregierungen beteiligt, ab 1949 saßen KPD-Vertreter, die 5,6 Prozent der Wählerstimmen hinter sich hatten, im ersten Bundestag.

Grundlegend änderte sich dies mit der Regierungsübernahme der CDU 1949. Wesentliche Grundlage der konservativen Ideologie und Politik nach 1945 war ihr Totalitarismusbegriff, der seine konkrete Umsetzung in den Fünfzigerjahren in der Gleichsetzung von Bolschewismus – allgemeiner: Kommunismus – und Nazismus hatte. Kurt Lenk sieht in dieser Begrifflichkeit das identitätsstiftende Moment der deutschen Konservativen nach 1945: „Politisch wurde die mit dem Totalitarismus-Begriff behauptete wesensmäßig-strukturelle Identität von Nationalsozialismus und Bolschewismus („rot“ = „braun“) ein wichtiges Moment im Selbstdeutungsmuster des Konservatismus.“[32]

Hinzu kam, dass sich große Teile der Bevölkerung durch den überragenden militärischen Sieg der Sowjetunion in ihrer durch die NS-Propaganda verinnerlichten Angst vor den „roten Horden“ bestätigt sahen. Auch in den aufgeklärten Kreisen wirkte ein Antikommunismus, der eine reale Basis in der stalinistischen Praxis hatte. Kommunismus wurde als unfrei, atheistisch und zynisch wahrgenommen, wobei sämtliche linkssozialistischen Ansätze über einen Kamm geschoren wurden.[33] Fritz Vilmar machte darauf aufmerksam, dass es nicht nur den klassischen Antikommunismus der bürgerlichen Eliten gab, sondern dass in der Bundesrepublik auch die lohnabhängigen Massen antikommunistisch eingestellt waren: „Beruht der Antikommunismus des Bürgertums auf seinem Interesse, seine politischen und ökonomischen Machtpositionen zu verteidigen, so ist der Antikommunismus der Lohnabhängigen anders motiviert: Ihnen geht es um die Erhaltung ihres höheren Lebensstandards, der Meinungsfreiheit und Freizügigkeit, kurzum all der Dinge, die ja auch Ergebnis des Kampfes der deutschen Arbeiterbewegung sind.“[34]

Der Antikommunismus hatte eine erhebliche Resonanz in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft und konnte vergangenheitspolitisch nutzbar gemacht werden. Nachfolgend soll es um den vergangenheitspolitischen Charakter des Antikommunismus der frühen Bundesrepublik gehen.

In der Vergangenheitspolitik der Adenauerzeit erfüllte der Kampf gegen den „Totalitarismus“ zwei Funktionen: Zum einen konnte damit die NS-Vergangenheit verdunkelt werden, und zum anderen konnte die Regierungspolitik sich im Kampf gegen die aktuelle Form des Totalitarismus darauf stützen und die Gesellschaft disziplinieren.[35] Es gab auch einen angenehmen Nebeneffekt für die Konservativen: Sie mussten sich mit dem unsäglichen Bündnis der Konservativen mit den Nazis 1933 nicht auseinandersetzen.

Wie der Antikommunismus als argumentative Allzweckwaffe für eine die Nazizeit verdrängende Vergangenheitspolitik genutzt wurde, verdeutlicht das Auftreten Adenauers. Er setzte den Antikommunismus gegen die SPD ein (z. B. im Wahlkampf 1953 mit der Losung „Alle Wege des Marxismus führen nach Moskau“) und benutzte ihn als vergangenheitspolitisches Instrument.[36] Um den klerikalen und vergangenheitspolitisch motivierten Antikommunismus zu verdeutlichen, sei Adenauer aus seinen Erinnerungen zitiert: „Die materialistische Weltanschauung hat zwangsläufig zu einer weiteren Überhöhung der Macht und damit des Staates, in dem sich die Macht zusammenballte und verkörperte, zur Minderbewertung der ethischen Werte und der Würde des einzelnen Menschen geführt. Die materialistische Weltauffassung des Marxismus hat zu dieser Entwicklung in sehr großem Umfange beigetragen. [...] Der Nationalsozialismus war nichts anderes als eine bis ins Verbrecherische hinein vorgetriebene Konsequenz der sich aus der materialistischen Weltanschauung ergebenden Anbetung der Macht und Mißachtung, ja Verachtung des Wertes des Einzelmenschen. In einem Volk, das erst durch eine überspitzte und übertriebene Auffassung vom Staat, seinem Wesen, seiner Macht, den ihm geschuldeten Gehorsam, dann durch die materialistische Weltanschauung geistig und seelisch vorbereitet war, konnte sich, sobald eine schlechte materielle Lage weiter Volkskreise eintrat, verhältnismäßig schnell eine Lehre durchsetzen, die nur den totalen Staat und die willenlos geführte Masse kannte, eine Lehre, nach der die eigene Rasse die Herrenrasse und das eigene Volk das Herrenvolk ist und die anderen Völker minderwertig, zum Teil vernichtungswürdig sind, nach der aber auch in der eigenen Rasse und im eigenen Volk der politische Gegner um jeden Preis vernichtet werden mußte. Der Nationalsozialismus hatte den stärksten geistigen Widerstand gefunden in denjenigen katholischen und evangelischen Teilen Deutschlands, die am wenigsten der Lehre von Karl Marx, dem Sozialismus, verfallen waren.“[37]

Adenauer behauptete, der Sozialismus sei Ursache des NS-Faschismus und seiner unvorstellbaren Verbrechen gewesen. Der Widerstand der organisierten Arbeiterbewegung, war ihm keine Zeile wert. Ebenso der Blutzoll von Kommunisten und Sozialdemokraten. Kein Wort fand er über die Verquickung der Kirchen mit der NS-Herrschaft, kein Wort zum Reichskonkordat. Und das schrieb Adenauer zu einer Zeit, zu der es bereits das von Martin Niemöller vorangetriebene „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ gegeben hatte. Letztlich widerspiegelt das Zitat die damalige Denkweise in Politik und Gesellschaft: Keine kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, Gleichsetzung von Sozialismus und NS-Faschismus, Kampf gegen die Kommunisten.

Die Verfolgung der Kommunisten in der BRD

Hatte die KPD bei den ersten Bundestagswahlen noch 5,7 Prozent der Wählerstimmen erreicht, so erhielt sie bereits 1953 nur 2,2 Prozent der Stimmen und spielte eine gesellschaftlich immer geringere Rolle. Die zunehmende staatliche Repression und die Rückkehr der alten antikommunistischen NS-Eliten in Amt und Würden auf der einen Seite und die sich radikalisierende, auf Moskau fixierte Strategie der KPD auf der anderen Seite führten zum politischen Niedergang der KPD. Hatte die Partei Mitte/Ende 1945 noch rund 300.000 Mitglieder, so waren es nach dem KPD-Verbot 1956 gerade noch 70.000. Wer sich mit dem herrschenden Antikommunismus der 50er- und 60er-Jahre befasst, stößt auf die Frage, warum die KPD so wenig gesellschaftlichen Widerstand gegen Verfolgung und Diffamierung leisten konnte. Aus der Literatur zu diesem Thema kann zusammenfassend geschlossen werden: Die KPD scheiterte auch an sich selbst, und zwar in erster Linie aufgrund ihrer Orientierung an der Sowjetunion (welche sie Ende der vierziger Jahre immer stärker betonte). Gegen ihre Argumente wirkte ein spürbarer wirtschaftlicher Aufschwung, der den Kapitalismus für die Mehrheit der Bevölkerung zu einem Erfolgsmodell werden ließ. Auch die kritiklose Einstellung der KPD zur DDR, die gerade bei den Lohnabhängigen spätestens seit dem 17. Juni 1953 jeglichen positiven Bezug verloren hatte, wirkte in diese Richtung.[38] Es sollte auch die massive Schwächung der KPD in der Zeit des NS-Faschismus nicht vergessen werden: Viele Kommunisten waren ermordet worden oder durch Folter und KZ-Haft so gezeichnet, dass sie kaum an der Parteiarbeit teilnehmen konnten; auch hatte während der NS-Zeit kein Nachwuchs für die Partei gewonnen werden können. Der Autor eines Standardwerkes über die Verfolgung der Kommunisten in der Bundesrepublik, Alexander von Brünneck, machte auf das Zusammenwirken der äußeren Verfolgung und der Selbstisolierung als Gründe für den zunehmenden Verlust gesellschaftlichen Einflusses der KPD in den 50er-Jahren dezidiert aufmerksam.[39] Till Kössler weist am Beispiel des Ruhrgebietes nach, dass die große Mehrheit der Bevölkerung auch aus „vergangenheitspolitischen Gründen“ ein Problem mit den Kommunisten hatte: Die ersten öffentlichen Veranstaltungen 1945 unter freiem Himmel waren Veranstaltungen zum Gedenken an die von den NS-Faschisten ermordeten Kommunisten und Kommunistinnen. In einer Situation, in der sich die Mehrheit der Bevölkerung unwillig zeigte, sich mit der jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen, wirkten diese Manifestationen als Angriff auf diese Mehrheit, was ein schlechtes Gewissen und damit Ablehnung hervorrief.[40]

Trotz des abnehmenden Einflusses kommunistischer Politik setzten die Regierenden auf massive Verfolgung, Ausgrenzung und Diffamierung – auch und gerade im Strafrecht. Ab 1950 ging die Polizei gegen Kundgebungen von Kommunisten und ihr nahe stehender Organisationen wie insbesondere der FDJ vor. Brutaler Höhepunkt war die Erschießung des 21-jährigen FDJ-Mitglieds Philipp Müller am 11. Mai 1952 in Essen.[41] Die Bundesregierung verbot 1951 die Volksbefragungsausschüsse gegen die Wiederbewaffnung der BRD. So gerieten auch viele Nichtkommunisten ins Visier des staatlichen Repressionsapparates. Von Brünneck kennzeichnet die Zeit von 1949 bis 1951 als erste Phase der Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik, die noch vergleichsweise „moderat“ abgelaufen sei, da die Kommunisten noch einen recht hohen gesellschaftlichen Einfluss und insbesondere in den Kommunen und in den Betrieben eine wichtige Stellung innehatten.[42]

Schon Mitte 1950 gab es im Bundestag erste Debatten über die Einführung eines politischen Strafrechts, vorangetrieben von CDU/CSU. In lediglich zwei Tagen, am 9. und 11. Juli, wurde – unter dem Eindruck des Koreakrieges – in erster und zweiter Lesung das erste Strafrechtsänderungsgesetz von allen Fraktionen mit Ausnahme der KPD-Fraktion verabschiedet. Der Rechtsanwalt Rolf Gössner fasst den Inhalt und die politische Zielsetzung des Gesetzes zusammen und macht deutlich, wie schrankenlos das politische Strafrecht in der BRD angelegt war: „Neben dem klassischen Hoch- und Landesverrat wurden als Straftatbestände unter anderem eingeführt: ‚hochverräterische Unternehmen‛, ‚landesverräterische Fälschungen‛, ‚Verstoß gegen verbotene Vereinigungen‛ (seit 1964), ‚fahrlässiger Landesverrat‛, ‚Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens‛, ‚verfassungsverräterische Zersetzung‛, ‚Staatsgefährdung‛, ,staatsgefährdende Störungen‘, ,Verfassungsverrat‛, ,verfassungsverräterische Vereinigungen‛, ,verfassungsverräterischer Nachrichtendienst‛ und ,andesverräterischer Nachrichtendienst‛, ,Verunglimpfung‛ des Staates, seiner Symbole und Organe sowie ,Geheimbündelei‛, ,kriminelle Vereinigung‛ usw. Ein wahres Panoptikum des Verrats, der Zersetzung, Verunglimpfung und Geheimbündelei.“[43]

Nicht nur, dass die Bestimmungen über Hoch- und Landesverrat an diejenigen von vor 1945 anschlossen. Das gesamte Konstrukt verlegte den Schutz des Staates fast unbegrenzt „nach vorne“ und war in seiner Stoßrichtung eindeutig gegen Kommunisten gerichtet. Umgesetzt wurde das Strafrecht von denjenigen Juristen, die 1945 durch die Kapitulation zeitweilig an der Kommunistenverfolgung gehindert worden waren. Außerdem bedeutete das neue (alte) Strafrecht eine rückwirkende Legitimierung der Verfolgung von Kommunisten im NS-Faschismus: Wenn Kommunismus der Hauptfeind war, konnte die Kommunistenverfolgung der NS-Zeit nicht völliges Unrecht gewesen sein.

Die praktischen Folgen des neuen Strafrechts enthielten drei Hauptkomponenten. Erstens sollten kommunistische Organisationen zerschlagen sowie direkt nach dem KPD-Verbot jegliche weiterführende Ersatzorganisationen verboten werden. Zweitens sollten KPD und kommunistische Politik insgesamt aus dem politischen Raum verbannt werden, was konkret die Ausschaltung der KPD und der KPD-nahen Presse bedeutete. Drittens sollte die Unterstützung der KPD durch die DDR gekappt werden, wozu im politischen Auftrag in die BRD reisende DDR-Bürger verhaftet wurden und umgekehrt BRD-Bürger, die Kontakte zu Kommunisten in der DDR hatten, ebenfalls verfolgt werden konnten.[44]

So wurden von 1951 bis 1958 auf dem Verwaltungsweg 80 Verbote gegen Organisationen erlassen, ein Verbotsverfahren gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) angestrengt und schließlich als Höhepunkt am 22. November 1951 das Verbot der KPD von der Bundesregierung beantragt. Bezeichnenderweise hatte die Regierung aus taktischen und vergangenheitspolitischen Gründen den Verbotsantrag gegen die neonazistische Sozialistische Reichspartei drei Tage vorher gestellt. Alexander von Brünneck macht auf die politischen und vergangenheitsrelevanten Aspekte des Verbotsantrages gegen die KPD aufmerksam: „Mit dem Potsdamer Abkommen war eine bestimmte Form der politischen Erneuerung Deutschlands zwischen den Siegermächten vereinbart worden, die eine antifaschistische Zielrichtung hatte und die Mitwirkung der Kommunisten einschloss. Dieser Ausgangspunkt der politischen Entwicklung im Nachkriegsdeutschland wurde in der Bundesrepublik mit der Eliminierung der KPD aus dem legalen politischen Leben endgültig verlassen.“[45]

Am 17. August 1956 wurde die KPD nach massivem Druck der Bundesregierung auf das Bundesverfassungsgericht verboten. Die Verbotsbegründung bezog sich auf die KPD-Programmatik („revolutionärer Kampf zum Sturz des Adenauer-Regimes“), die zum Zeitpunkt des Verbotes aber keine Gültigkeit mehr hatte. Die Kommunistenverfolgung erreichte nach dem Verbot ihren absoluten Höhepunkt: Jährlich gab es rund 14.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, rund 500 Personen wurden jährlich verurteilt. Dieses Niveau hielt sich bis in die 60er-Jahre. Insgesamt, so schätzt von Brünneck, wurden von 1951 bis 1968 weit über 125.000 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt. Verurteilt wurden in dieser Zeit nach seinen Schätzungen 6.758 Personen (die KPD hatte während ihrer illegalen Zeit lediglich ca. 6.000 Mitglieder!).[46]

Die Verfolgungen gingen mit einer systematischen Verhinderung und Bestrafung von Kontakten in die DDR einher. So konnten Kontakte von westdeutschen zu ostdeutschen Turnverbänden als Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot geahndet werden. Verboten waren Vertrieb und Bezug von DDR-Zeitungen und -Literatur in der BRD (erst 1968 wurde das Beziehen von DDR-Publizistik legalisiert). Postsendungen aus der DDR in die BRD wurden kontrolliert.

Ein besonders skandalöser Vorgang war der Verlust von Wiedergutmachungsleistungen für Kommunisten, die durch das NS-Regime verfolgt worden waren. Viele verloren im Zuge des Verbotes ihre Zahlungen, mussten sie teilweise sogar zurückzahlen.[47]

Heinrich Hannover, Diether Posser, Alexander von Brünneck und Rolf Gössner sind sich in ihrer Gesamtanalyse der antikommunistischen Verfolgungen einig: Die politische Justiz stabilisierte den antikommunistischen Konsens in der Bundesrepublik. Sie verhinderte eine wirkliche, tatsachenorientierte Auseinandersetzung mit Politik und Gesellschaft der DDR. Der Antikommunismus rechtfertigte das eigene, angeblich alternativlose Gesellschaftssystem und wurde durch eine radikale Abgrenzung zum Osten legitimiert und im Inneren diszipliniert. Dazu erfüllte das politische Strafrecht die Funktion, außerparlamentarische Bewegungen wie die Friedensbewegung politisch zu diffamieren und durch die politische Justiz organisatorisch zu behindern.[48] Der Justiz kam die legitimatorische Aufgabe zu, den Antikommunismus „unabhängig“ zu begründen: „Denn gerade die justizförmige Verfolgung von Kommunisten als außerhalb der Verfassungsordnung stehende Kriminelle konnte die antikommunistischen Stereotypen dem politischen Alltagsbewusstsein deutlich machen: Das in gerichtlichen Verfahren dokumentierte, den antikommunistischen Stereotypen entsprechende Bild des Kommunismus wirkte in dem Maße glaubhaft, wie es eine politisch scheinbar neutrale Instanz unter Anwendung allgemein anerkannter Verfahrensregeln bestätigt hatte. Aufgrund ihres prinzipiell öffentlichen Charakters war die politische Justiz bei der Verbreitung der antikommunistischen Stereotypen besonders bedeutsam.“[49]

In Verbindung mit der Rückkehr der alten Eliten – gerade in die Justiz – wird die ganze Dimension und politische Brisanz der politischen Justiz deutlich: Sie verfolgte Einzelpersonen aufgrund ihrer Gesinnung.[50] Diese Verbindung beschädigte die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik, verhinderte eine kritische Auseinandersetzung mit dem „gesetzlichen Unrecht“ (Radbruch) des NS-Faschismus und delegitimierte gesellschaftliche Alternativen zum Kapitalismus.

Fazit und Ausblick

Es gab auch entschiedene Gegenpositionen zur Kommunistenverfolgung und zur apologetischen Vergangenheitspolitik. Erwähnt seien Martin Niemöller, Eugen Kogon, Walter Dirks, die Ost-West-Schriftsteller-Kongresse, Gustav Heinemann, kritische Wissenschaftler wie Wolfgang Abendroth und viele andere.[51] Bemerkenswert ist, dass alle Kritiker des Antikommunismus auf die Verbindung desselben mit der NS-Vergangenheit aufmerksam machten und hieraus ihre Ablehnung des herrschenden Antikommunismus ableiteten.

Das Jahr 1966 kann als kleiner demokratischer Durchbruch angesehen werden, da der Antikommunismus und der unkritische Umgang mit der NS-Herrschaft deutliche Risse bekamen: Der Marxist Georg Lukács konnte im Massenblatt „Der Spiegel“ seinen Artikel „Von Nietzsche zu Hitler“ publizieren und seine kritische Sicht auf die deutsche Geschichte und ihren Weg in den NS-Faschismus ausführlich skizzieren.[52] Kurz zuvor konnte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1965 seinen Aufsatz „Im Namen des Volkes. Die strafrechtliche Bewältigung der Vergangenheit“ medienwirksam veröffentlichen.[53] Theodor W. Adorno durfte seinen Vortrag „Erziehung nach Auschwitz“ am 18. April 1966 zur besten Sendezeit im Hessischen Rundfunk halten.[54]

In diesem Beitrag wurde versucht darzustellen, dass Antikommunismus und Vergangenheitspolitik auf das Engste miteinander verbunden waren und es zum Teil bis heute sind. Die restaurative Epoche, wie Walter Dirks sie nannte, war eine Epoche der Rückkehr der alten Eliten in Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee und Justiz, was ideologisch gezielt mit antikommunistischen „Notwendigkeiten“ abgestützt wurde. Gleichzeitig bedeutete die „restaurative Epoche“ gesellschaftlichen Stillstand. Ökonomische und politische Alternativen wurden diskreditiert, namentlich sozialistische Alternativen verhindert. Der „Sozialismus der Freiheit“ (Kogon)[55] hätte die radikalste, humanistischste Antwort auf die Barbarei des NS-Faschismus sein können. Der Antikommunismus in all seinen Facetten hat dies verhindert. Deshalb muss bei der Untersuchung des Antikommunismus die NS-Vergangenheit immer mitgedacht werden.

Der Antikommunismus in geschichtsrevisionistischer Absicht erfuhr in der Bundesrepublik ein stetiges Auf und Ab, je nach geschichtspolitischem Bedarf. Nach dem Historikerstreit 1986 erlebte der Antikommunismus im Gefolge des Untergangs der DDR ab 1990 eine Renaissance. Der DDR-Staat wurde mit der NS-Herrschaft gleichgesetzt. Der Historiker Hans-Peter Schwarz erklärte 1992, die Auseinandersetzung mit der kommunistischen Vergangenheit sei für die nächsten Jahrzehnte das Hauptfeld der wissenschaftlichen und politischen Tätigkeit.[56]

Mit dem Erscheinen des „Schwarzbuch des Kommunismus“[57] 1998 erlebten Antikommunismus und Relativierung der NS-Herrschaft einen neuen Höhepunkt. Bereits in der Einleitung wurde eine direkte Verbindung zu den Nürnberger Prozessen gezogen und implizit gefordert, mit Kommunisten ebenso zu verfahren.[58] Es wird in diesem Buch so getan, als ob es bis dato keine kritische Auseinandersetzung mit den stalinistischen Verbrechen gegeben hätte. Es gab bereits in den 60er- und 70er-Jahren Dutzende Artikel und Bücher zu diesem Thema (Köstler, Abendroth, Dutschke, Flechtheim u. a.). Kernanliegen des „Schwarzbuchs“ und seiner Anhänger war die endgültige Gleichsetzung von Kommunismus/Sozialismus mit den stalinistischen Verbrechen und seine Delegimitierung. Damit die Möglichkeit, die kapitalistische Gesellschaftsordnung zu überwinden, grundsätzlich verneint werden.[59]

Antikommunismus findet sich auch in den Filmen von Guido Knopp und vielen Darstellungen zum 8. Mai, dem Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus. In einer Welle von Filmen und Artikeln wurde das angebliche Tabu gebrochen, endlich der deutschen Opfer gedenken und die „Verbrechen“ der alliierten Kriegsführung und speziell die „Verbrechen“ der Roten Armee anzuprangern zu dürfen. Bereits die Behauptung, es gebe ein solches Tabu, ist Teil geschichtsrevisionistischer Politik, eine Lüge ist es allemal. Sowohl Frei als auch Dubiel haben nachgewiesen, dass das Gedenken an die deutschen Opfer in der Geschichte der Bundesrepublik immer an erster Stelle gestanden hat.

Die entscheidende Rolle der Roten Armee bei der Zerschlagung des deutschen Faschismus wurde bei den Feierlichkeiten zum D-Day 2004 fast vollständig verschwiegen. In Filmen wie „Der Untergang“ wurden die Rotarmisten als gefährliche Invasoren dargestellt. Michael Klundt schrieb dazu: „Die Menschheit ist daher nicht nur den Westalliierten für ihre Befreiung von dieser tödlichen Gefahr zu Dank verpflichtet, sondern auch und vor allem der sowjetischen Bevölkerung – mit und ohne Uniform. Denn es waren die Bürgerinnen und Bürger der UdSSR, welche den beispiellosen Kampf zur Befreiung von der Herrschaft des Hakenkreuzes getragen und unterstützt haben. Es ist nicht auszudenken, was aus Europa und der Welt geworden wäre, wenn das sowjetische Volk und seine Armeen 1941 und danach versagt hätten.“[60]

Solche Erkenntnisse gilt es heute zu verteidigen und in den geschichtspolitischen Diskurs zurückzuholen. In der politischen und wissenschaftlichen Debatte gilt es beim Stichwort Antikommunismus immer auch nach den geschichtspolitischen Interessen zu fragen.


[1] Siehe Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1954-1974. Berlin 2001; Diether Posser: Anwalt im Kalten Krieg. Deutsche Geschichte in politischen Prozessen 1951-1968, Bonn 2000; Rolf Gössner: Die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges. Über den unterschiedlichen Umgang mit der deutschen Geschichte in Ost und West, Hamburg 1994.

[2] Till Kössler: Abschied von der Revolution. Kommunisten und Gesellschaft in Westdeutschland 1945-1968, Düsseldorf 2005.

[3] Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München 1999; Helmut Dubiel: Niemand ist frei von der Geschichte. Die nationalsozialistische Herrschaft in den Debatten des Deutschen Bundestages, München-Wien 1999; Hannes Heer: Vom Verschwinden der Täter. Der Vernichtungskrieg fand statt, aber keiner war dabei, Berlin 2004; Joachim Perels: Das juristische Erbe des „Dritten Reiches“. Beschädigung der demokratischen Rechtsordnung, Frankfurt/Main 1999.

[4] Ausführlich hierzu: Volker Dotterweich: Die Entnazifizierung, in: Josef Becker u. a. (Hrsg.): Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Kapitulation und Grundgesetz, München 1979. Zu den konkreten Plänen zur Demokratisierung siehe Wolfgang Benz: Zwischen Hitler und Adenauer. Studien zur deutschen Nachkriegsgeschichte, Frankfurt/Main 1991.

[5] Perels, Das juristische Erbe, S.39f.

[6] Siehe Frei, Vergangenheitspolitik, S.19ff.

[7] Siehe Dubiel, Niemand, S.43.

[8] Ebenda, S.69.

[9] Siehe Frei, Vergangenheitspolitik, S.165f.

[10] Sieh ebenda, S.245.

[11] Hierzu bemerkt Ulrich Herbert treffend: „Hinter dieser Auffassung stand die Vorstellung, wonach es neben der überwiegenden Zahl der von den Alliierten allein aus politischen Gründen Verurteilten auch einen kleinen Prozentsatz ‚wirklicher Verbrecher‘, ‚Asozialer‘, gebe, für die man sich natürlich nicht einsetze.“ (Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903-1989, Bonn 1996, S.456).

[12] Siehe ebenda, S.475.

[13] Siehe Perels, Das juristische Erbe, S.205.

[14] Siehe Frei, Vergangenheitspolitik, S.42.

[15] Perels, Das juristische Erbe, S.207.

[16] Peter Reichel: Zwischen Dämonisierung und Verharmlosung: Das NS-Bild und seine politische Funktion in den fünfziger Jahren. Eine Skizze, in: Axel Schildt/Arnold Sywottek (Hrsg.): Modernisierung im Wiederaufbau. Die westdeutsche Gesellschaft der 50er Jahre, Bonn 1998, S.690.

[17] Siehe Frei, Vergangenheitspolitik, S.70f.

[18] Siehe ebenda, S.79ff.

[19] Siehe ebenda, S.402.

[20] Siehe zu Adenauer insgesamt: Hans-Peter Schwarz: Adenauer. Der Staatsmann: 1952-1967, Stuttgart 1991, S.65.

[21] Siehe Detlef Garbe: Äußerliche Abkehr, Erinnerungsverweigerung und „Vergangenheitsbewältigung“: Der Umgang mit dem Nationalsozialismus in der frühen Bundesrepublik, in: Schildt/Sywottek, Modernisierung, S.699ff.

[22] Ralph Giordano: Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein, Berlin (Ost) 1990, S.102.

[23] Siehe Kurt Sontheimer: Antidemokratisches Denken in der Weimarer Republik, München 1994, S.31.

[24] Siehe Herbert, Best, S.88ff.

[25] Treffend hierzu: Eugen Kogon: Die Funktion des Antikommunismus in der Bundesrepublik Deutschland, in: James Bristol: Anatomie des Antikommunismus, Olten 1970, S.192ff.

[26] Hannes Heer/Klaus Naumann: Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944, Hamburg 1999, S.29f.

[27] Siehe Heer, Vom Verschwinden der Täter, S.97.

[28] Siehe Hannover, Die Republik, S.13-15.

[29] Ebenda, S.23.

[30] Siehe Giordano, Die zweite Schuld, S.213.

[31] Alexander und Margarete Mitscherlich: Die Unfähigkeit zu trauern. Grundlagen kollektiven Verhaltens, München 2001, S.42f.

[32] Kurt Lenk: Zum westdeutschen Konservatismus, in: Schildt/Sywottek, Modernisierung, S.640.

[33] Zum Wesen und zur Unterscheidung von Kommunismus und Stalinismus sei auf die nach wie vor treffende Analyse von Werner Hofmann: Stalinismus und Antikommunismus, Frankfurt/Main 1967, verwiesen.

[34] Fritz Vilmar: Gesamteuropäische Koexistenz und innersozialistische Kritik, in: Rudi Dutschke/Manfred Wilke (Hrsg.): Die Sowjetunion, Solschenizyn und die westdeutsche Linke, Reinbek bei Hamburg 1975, S.76.

[35] Siehe Dubiel, Niemand, S.75.

[36] Schon auf dem ersten CDU-Parteitag gab Adenauer die antikommunistische Orientierung vor. Der Politologe Klaus Günther dazu: „Das Feindbild von ‚Moskau‘ hatte Adenauer auf dem Gründungsparteitag der CDU in Goslar im Oktober 1950 gezeichnet, als er den Bolschewismus als ‚überall auf der Welt das Feuer schürend, Religion und Christentum, europäische Sitten und Kultur, Freiheit und Würde der Person vernichtend‘ charakterisierte.“ (Klaus Günther: Expressive Konkurrenz und instrumentelle Kooperation: Zum bundesrepublikanischen Politikdesign der 50er Jahre, in: Schildt/Sywottek, Modernisierung, S.792).

[37] Konrad Adenauer: Erinnerungen 1945-1953. Bd. 1, Frankfurt/Main 1967, S.39.

[38] Siehe hierzu: Dutschke/Wilke, Die Sowjetunion, S.69f.,. auch Kössler, Abschied.

[39] Siehe Alexander von Brünneck: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1968, Frankfurt/Main 1978, S.39.

[40] Siehe Kössler, Abschied, S.51, 63.

[41] Siehe von Brünneck, Politische Justiz, S.59. Siehe auch Horst Klein: Philipp Müller – Erinnerung an den ersten Demonstrationstoten der BRD im Kalten Krieg, in: JahrBuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 2003, H. 3, S.99-105.

[42] Siehe von Brünneck, Politische Justiz, S.66.

[43] Gössner, Die vergessenen Justizopfer, S.51.

[44] Siehe von Brünneck, Politische Justiz, S.80f.

[45] Ebenda, S.120.

[46] Siehe ebenda, S.242.

[47] Siehe ebenda, S.163.

[48] Siehe Hannover, Die Republik, S.57.

[49] Von Brünneck, Politische Justiz, S.347.

[50] Siehe hierzu ausführlich: Perels, Das juristische Erbe, S.28.

[51] Zu den Gegenpositionen: Gustav Heinemann: Es gibt schwierige Vaterländer. Aufsätze und Reden 1919-1969, München 1988; Claudia Fröhlich/Michael Kohlstruck: Engagierte Demokraten. Vergangenheitspolitik in kritischer Absicht, Münster 1999; Eugen Kogon: Ideologie und Praxis der Unmenschlichkeit. Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus, Berlin 1995; Joachim Perels: Entsorgung der NS-Herrschaft? Konfliktlinien im Umgang mit dem Hitler-Regime, Hannover 2004.

[52] Siehe Der Spiegel, 1966, Nr. 12.

[53] Siehe Fritz Bauer: Die Humanität der Rechtsordnung. Ausgewählte Schriften, hrsg. von Joachim Perels und Irmtrud Wojak, Frankfurt/Main-New York 1998, S.77.

[54] Siehe Theodor W. Adorno: Kulturkritik und Gesellschaft. II. Eingriffe. Stichworte. Gesammelte Schriften 10.2, Frankfurt a. M. 1997, S.674ff.

[55] Siehe Perels, Entsorgung, S.326.

[56] Siehe Klaus Körner: „Die rote Gefahr“. Antikommunistische Propaganda in der Bundesrepublik 1950-2000, Hamburg 2003, S.180.

[57] Siehe Stéphane Courtois u. a.: Das Schwarzbuch des Kommunismus. Unterdrückung, Verbrechen und Terror, München 1998.

[58] Siehe ebenda, S.17.

[59] Siehe Perels, Entsorgung, S. 258ff.

[60] Michael Klundt: Vom Antifaschismus zur Totalitarismusdoktrin. Anti-Hitler-Koalition und 8. Mai im Geschichtsbild, in: Ders. (Hrsg.): Ein Untergang als Befreiung. Der 8. Mai und seine Folgen, Köln 2005, S.173.




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