Forum demokratischer Sozialismus
23.09.2011

Zum internationalen Teil - Änderung des Entwurfs des Parteiprogramms

Anlage 7 – Entwurf eines Antrags an die 2. Tagung des 2. Parteitages

Der Parteitag möge beschließen:

Änderung 1)

Ersetzung der Zeilen 2490 bis 2498 (Zeilen- und Satzende) durch folgende Formulierung:

Abrüstung, kollektive und gegenseitige Sicherheit

Die LINKE lehnt Krieg als Mittel der Politik ab. Deshalb wendet sie sich gegen jede Politik, die globalen Herausforderungen mit militärischen Mitteln zu begegnen versucht, die Terrorismus mit Krieg bekämpfen will, die imperiale Interessen verfolgt, Wirtschaftsinteressen und Ressourcenzugänge mit Gewalt durchsetzt, die politische Vorherrschaft anstrebt und Gegensätze zwischen Staaten und Völkern schürt. Eine Welt ohne Armeen und Militärbündnisse wie die NATO bleibt langfristig eine wichtige Vision linker Antikriegspolitik. Wir wollen die Grundlagen für den Frieden durch Strukturen kollektiver und gegenseitiger Sicherheit erreichen und Militärbündnisse überwinden. Unverzichtbare Schritte hierfür sind Vertrauensbildung, Abrüstung, defensive Streitkräfteausrichtung und multilaterale Einbindung. Politischen Willen vorausgesetzt sind trotz bestehender politischer, wirtschaftlicher und ideologischer Interessenunterschiede zwischen den Staaten Gewaltverzicht und vertrauensvolle friedliche Zusammenarbeit dauerhaft möglich. Eine Beteiligung der Bundeswehr an Kriegseinsätzen lehnen wir ab.

Begründung:

Die vorgeschlagene Formulierung des Programmentwurfs zielt auf einen unmittelbaren Austritt aus der NATO-Militärstruktur und auf einen strikten Ausschluss eines in der UN-Charta vorgesehenen Mittels. Beides halten wir für falsch.

Zu letzterem empfehlen wir angesichts der sehr vielfältigen Strukturen gewaltförmiger Konflikte stattdessen eine Bewertung in jedem Einzelfall, orientiert an den vorgenannten Zielen. Die gegenwärtig stattfindende Militarisierung von Politik muss von uns bekämpft werden, aber ein problemlösungsorientiertes Herangehen an internationale Politik sollte dabei nicht ausgeblendet werden. Die Formulierung der Präambel der Charta der Vereinten Nationen „unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird“ ist leider immer noch notwendig. Selbstverständlich ist, dass wir völkerrechtswidrige Kriege, wie den der NATO in Jugoslawien ablehnen. Aber auch vom UN-Sicherheitsrat legitimierte Kriege, wie in Afghanistan, im Irak und in Libyen würden von unserer Partei aus gutem Grunde weiter nicht unterstützt werden. Aber es gab und gibt eben auch Konflikte, in denen sich die UNO entsprechend ihrer Charta sinnvoll engagiert. So war der Einsatz der Vereinten Nationen in Ost-Timor zur Durchsetzung der in einem Referendum bestätigten Unabhängigkeit und gegen die Gewalt indonesischer Milizen und des indonesischen Militärs sinnvoll, wie auch viele linke Parteien anerkannt haben. „Eine Parlamentspartei in einem NATO-Kernstaat, … auf die weltweit sehr geachtet wird, muss bei ständiger Lernbereitschaft gegenüber radikalem Pazifismus und Totalverweigerung in den eigenen Reihen auch auf andere antiimperialistische Kräfte hören. Zum Beispiel, wenn der Linksblock Portugals, die KP Südafrikas, die SP Timors die ’sofortige Intervention von Streitkräften unter UN-Kommando’ verlangen und die KP der USA erklärt: ‚Wir verlangen, dass die VN umgehend intervenieren, um das Blutbad zu beenden.’ Wenn Gerry Adams, Sinn Fein Nordirlands, fordert, ‚dass die friedenserhaltende Streitmacht der UN sofort entsendet wird’, und die KP Kubas für ‚die Entsendung einer internationalen Friedensmacht als eine Ausnahme’ ist.“ (Diether Dehm, Stellv. Vorsitzender der PDS, Neues Deutschland, März 2000) Aus unserer Sicht wäre es auch besser gewesen, wenn die Vereinten Nationen den Ermordungen Hunderttausender in Ruanda und Tausender in Srebrenica nicht zugeschaut hätten, sondern eingeschritten wären.

Die Formulierung zur NATO offenbart ein Missverständnis von den Möglichkeiten zur Veränderung einer internationalen Organisation mit mehr als 20 souveränen Mitgliedstaaten und sollte vor dem Hintergrund tatsächlicher Entwicklungen betrachtet werden. Die Idee, dieses Militärbündnis durch den Austritt aus den militärischen Strukturen einer Auflösung näher zu bringen, ist durch das Beispiel Frankreich wiederlegt. Weder war die NATO jemals durch Frankreichs1966 erfolgten Austritt aus den militärischen Strukturen einer Auflösung näher gekommen, noch ist die Politik Frankreichs dadurch friedlicher geworden. Militäreinsätze insbesondere in den ehemaligen französischen Kolonien haben mit und ohne NATO-Einbindung stattgefunden. Nicht Austritte aus bestehenden Strukturen, sondern deren Veränderung, Zivilisierung und letztlich Ersetzung durch neue „regionale, nichtmilitärische Sicherheitssysteme“ sollte das Ziel unserer Partei bleiben. (Beschluss der Fraktion DIE LINKE November 2008) Die Schaffung inklusiver Sicherheitsstrukturen muss parallel zum Bemühen um eine Einhegung von Kriegspolitik und um eine Überwindungsperspektive der NATO laufen. Einseitige Schritte wie eben ein Austritt aus der NATO oder der Austritt aus ihren Militärstrukturen befördern einen solchen Prozess nicht und bergen sogar die Gefahr einer Renationalisierung deutscher Sicherheitspolitik und neuer Ängste der Nachbarstaaten. Zudem müsste die Verteidigungsfunktion der NATO für Deutschland, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht ohne Grund langfristig als wichtig und notwendig und als sinnvoll im Bündnis zu organisieren angesehen wird, erst anderweitig gewährleistet werden, bevor Deutschland auf die Militärstruktur des Bündnisses verzichtet. Die LINKE sollte bei aller notwendiger Kritik und auch radikalen Gegenentwürfen ein realistisches Augenmaß für die aktuelle Situation und Veränderungswege sowie Berechenbarkeit in Fragen der internationalen Politik zeigen.

Änderung 2)

Ersetzung in Zeile 2528 „militärischer Auslandseinsätze“ durch „Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland“

Begründung:

Durch diese Konkretisierung soll klargestellt werden, dass wir weiterhin Kriegseinsätze der Bundeswehr ablehnen, nicht aber den Einsatz von Angehörigen und Strukturen von Armeen zum Beispiel bei der Bekämpfung von Hungerkatastrophen (wie 1984 durch NVA und Bundeswehr in Äthiopien erfolgt) oder bei klassischen Blauhelmeinsätzen nach Kapitel VI der UN-Charta (z.B. bei der Konfliktnachsorge bzw. Friedenserhaltung bei Zustimmung der Konfliktparteien wie 1989 durch die DDR und die Bundesrepublik Deutschland zur Sicherstellung der Wahlen in Namibia) ausschließen.

Generell geht es um Klarheit, ob die LINKE auf alle Auslandseinsätze der Bundeswehr verzichtet (wie es andere Anträge an den Parteitag fordern und wie man es aus der vorliegenden Leitantragsformulierung auch interpretieren könnte) oder ob sie sich die Option für Katastrophenschutzhilfen oder die Einzelfallprüfung für reine UN-Missionen nach Kapitel VI (Konfliktnachsorge bzw. Friedenserhaltung bei Zustimmung beider Konfliktparteien oder Wahlabsicherung) oder die – hier präferierte – Einzelfallprüfung für UN-Missionen auch nach Kapitel VII (Friedensdurchsetzung, sogenannte robuste Einsätze; Keine Zustimmung der Konfliktparteien nötig) für eng begrenzte Fälle (wie Völkermord) nach strengen Kriterien und mit Blick auf die historische begründete besondere Kultur der militärischen Zurückhaltung offenhält.

Änderung 3)

Streichung von Zeile 166 bis 169 in der Präambel (für den Fall, dass die alternative Präambel nach Anlage 1 keine Mehrheit fand) und Ersetzung in Zeile 2551 bis 2553 letzter Satz des Absatzes durch:

Die Bundeswehr muss wieder auf ihren grundgesetzlichen Verteidigungsauftrag im Rahmen des Völkerrechts begrenzt werden. Über eine Unterstützung ihrer Beteiligung an Missionen der Vereinten Nationen entscheidet DIE LINKE in jedem Einzelfall. Ihren Einsatz im Inneren jenseits notwendiger Katastrophenhilfe lehnen wir strikt ab.

Begründung:

Die jetzige Formulierung lässt offen, ob sie sich auf derzeitige Einsätze oder auch kommende bezieht. Letzteres wäre bei einem Grundsatzprogramm naheliegend. Damit müsste unsere Partei beim nächsten Oder-Hochwasser den Einsatz der Bundeswehr ablehnen. Und noch wichtiger: Damit würde die Einzelfallbewertung jeder konkreten Anfrage der Vereinten Nationen einem generellen Nein geopfert. Aber es gab Einzelfälle, bei denen zur Katastrophenhilfe, zur Durchsetzung des Völkerrechts, zur Beobachtung und Sicherung von Waffenstillstandsabkommen oder zur Verhinderung von Völkermord UN-Missionen sinnvoll und gerechtfertigt waren. Diese Fälle kann es auch künftig geben.

So sagte Oskar Lafontaine nach den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Russland und Georgien 2008: »Wenn der UNO-Sicherheitsrat einen Blauhelm-Einsatz beschließen würde, würde dieser von der LINKEN unterstützt.« Bei der Debatte 2008 über den Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung des Friedensabkommens zwischen Libanon und Israel argumentierte Wolfgang Gehrcke zwar gegen eine deutsche Beteiligung, erkannte aber zugleich die Notwendigkeit dieser sogar nach Kapitel VII der UN-Charta mandatierten Mission an: »Die haben wir immer für notwendig gehalten, weil ein Waffenstillstand ohne die UNIFIL-Mission ebenso unmöglich gewesen wäre wie eine Aufhebung der Seeblockade.« Gesine Lötzsch unterstützte 2005 im Bundestag die UN-Mission im Sudan zur Einhaltung des Friedensabkommens nach 22 Jahren Bürgerkrieg, kündigte aber hinsichtlich der Bundeswehrbeteiligung mit Verweis auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten die Enthaltung der beiden PDS-Abgeordneten an. Bei der Verlängerung 2008 hat ein Drittel der Linksfraktion nicht mit »Nein« gestimmt, weil viele den Einsatz – und die Beteiligung unbewaffneter Militärbeobachter der Bundeswehr daran – sinnvoll fanden. Im Juni 2010 vor dem Referendum über die Unabhängigkeit Südsudans sagten erneut 25 Abgeordnete nicht »Nein«, darunter Gregor Gysi. Der Einsatz gegen die indonesische Armee, der die Ermordung Tausender nach dem Referendum über die Unabhängigkeit Osttimors beendete war sinnvoll und richtig. Und beim Völkermord in Ruanda 1994, dem hunderttausende Menschen zum Opfer fielen, oder dem Massaker in Srebrenica 1995 mit tausenden Toten hätten die Vereinten Nationen besser eingreifen sollen, als zuzusehen oder gar die Truppen abzuziehen. Es wäre falsch gegen Hilfseinsätze der Bundeswehr, wie etwa nach dem Erdbeben 1990 im Iran oder 1984 zur Bekämpfung der Hungerkatastrophe in Äthiopien zu sein, an dem sich übrigens auch die NVA beteiligte. Die Entscheidung des SED-Politbüros 1989 zur Beteiligung von Volkspolizei und NVA an der UN-Mission in Namibia zur Sicherstellung der Wahlen ist aus unserer Sicht richtig gewesen. Der Einsatz von UN-Blauhelmen zur Überwachung des Waffenstillstandsabkommen auf Zypern ist sinnvoll. Die Frage, ob und an welchen UN-Einsätzen die Bundeswehr teilnehmen soll, sollte jeweils konkret entschieden werden.




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