Forum demokratischer Sozialismus
03.08.2010

Wolfgang Abendroth zum 25. Todestag

Dr. Andreas Diers (Bremen)
Am 15. September 2010 jährt sich zum 25. Mal der Todestag des sozialistischen Juristen und Politikwissenschaftlers Wolfgang Abendroth. Dieses Datum ist erneut Anlass, sich wieder und verstärkt mich seinem Leben und Werk zu beschäftigen. Dabei wäre es sicherlich absolut falsch und unredlich, Abendroth und sein Werk partei- und/oder strömungspolitisch einseitig vereinnahmen zu wollen. Es ist vielmehr besonders danach zu fragen, was für die Linke sowohl als umfassendere gesellschaftliche Bewegung und auch als Partei von Abendroths Leben und Werk sowie seiner Charakterisierung des Sozialismus als Demokratie auf allen Ebenen der Gesellschaft auch heute noch aktuell ist und welche Lehren daraus für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Perspektive des Demokratischen Sozialismus in der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden können.

An Hand einer kurzen überblicksartigen biographischen Skizze und der knappen Behandlung einiger Thematiken – die sich vor allem auf grundlegende Problematiken hinsichtlich „Staat – Demokratie – Sozialismus“ und „Menschenrechte – BürgerInnenrechte“ beziehen – wird im Folgenden die trotz der wesentlichen weltpolitischen und gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen nach 1989 nach wie vor bestehende überaus große Aktualität der Erkenntnisse, Ansichten und Konzeptionen Abendroths bezüglich der programmatischen Diskussionen in der Linken ansatzweise dargestellt. Das Voranstellen einer biographischen Skizze ist deshalb notwendig, weil zum einen das praktisch-politische und zum anderen auch das theoretische Werk Abendroths als eines politischen Wissenschaftlers und wissenschaftlichen Politikers nur bei Berücksichtigung seines gesamten individuellen Lebenslaufes wirklich verstanden werden kann.

Zahlreiche andere und gleichfalls sehr wichtige und interessante Thematiken des Werkes von Wolfgang Abendroth (wie z.B. seine spezifische Ansicht der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung; Abendroth als Völkerrechtler; Abendroths Parteikonzeption; die Analyse des Rechtsextremismus und Faschismus in Europa nach 1945 durch Abendroth; seine Gewerkschaftskonzeption; seine Analysen und Kritiken hinsichtlich der politischen Entwicklungen in der UdSSR und der DDR; Abendroth und die nationalen Befreiungsbewegungen) können hier nicht behandelt werden, sie bleiben späteren Untersuchungen und Darstellungen vorbehalten. Außerdem ist festzuhalten, dass es leider immer noch keine Gesamtbiographie von Wolfgang Abendroth und seines familiären Umfelds gibt, besonders die Periode seines Lebens und Wirkens von Anfang der 70er Jahre bis zu seinem Tod 1985 ist bisher nur in Ansätzen analysiert und dargestellt worden.

Biographischer Überblick

Wolfgang Abendroth ist am 2. Mai 1906 in Elberfeld (heute Wuppertal) als Sohn eines überzeugten sozialdemokratischen Lehrerehepaares geboren worden. Seine Großeltern mütterlicherseits haben schon zur Zeit des Sozialistengesetzes (1878–1890) in der illegalen Sozialdemokratie mitgearbeitet. Seine Mutter und deren Eltern gehören dem linken Flügel der Partei an, die Mutter und der Großvater schließen sich nach der Spaltung der Sozialdemokratischen Partei 1918 der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) an. Der junge Abendroth ist Zeuge der Auseinandersetzungen und Kontroversen hinsichtlich der Vereinigung der USPD mit der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zur Vereinigten Kommunistischen Partei Deutschlands (VKPD) auf Grundlage der 21 Bedingungen der Kommunistischen Internationale (KI), wobei diese Vereinigung seiner Ansicht nach nicht nur positive, sondern durchaus auch gravierende negative Aspekte für die Arbeiterbewegung in Deutschland hat.

Abendroth besucht nach dem Umzug der Familie von Elberfeld nach Frankfurt am Main das dortige Realgymnasium und studiert anschließend Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, Tübingen und Münster. Durch die Erlebnisse des Ersten Weltkrieges, der Novemberrevolution und der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht – die beide in der Familie Abendroth stets hoch angesehen sind – wird Abendroth schon früh in der Arbeiterjugendbewegung tätig. 1920 wird er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), später auch der KPD. Außerdem schließt er sich der Roten Hilfe an. Zugleich ist Abendroth in Frankfurt am Main im Deutschen Freidenkerverband sowie während des Studiums in einer Organisation von sozialistischen und kommunistischen StudentInnen aktiv. Ab Mitte der 1920er Jahre arbeitet er in der parteiunabhängigen Freien Sozialistischen Jugend (FSJ) mit und veröffentlicht zahlreiche Artikel zu verschiedensten politischen und wirtschaftlichen Fragen in deren gleichnamiger Zeitschrift, wie etwa zum Austromarxismus, zu Leo Trotzki, zu Entwicklungen in der UdSSR, zu Abrüstungsfragen, zur Wirtschaftsdemokratie und zum Marxismus. In der Bundesleitung der FSJ ist Abendroth zuständig für die politische Bildung und organisiert die Diskussionen und die Zusammenarbeit mit bündischen sowie national-revolutionären Jugendorganisationen.(1) In Frankfurt am Main unterstützt Abendroth auch die Arbeit des Sozialistischen Schülerbundes (SSB), dem zu dieser Zeit u.a. der später bekannte Antifaschist Emil Carlebach angehört.

Nachdem Abendroth 1928 aus der KPD ausgeschlossen wird, weil er, beeinflusst sowohl durch die Faschismusanalyse Clara Zetkins, aber vor allem durch die Faschismusanalyse von Teilen der Roten Hilfe über den Faschismus in Italiensowie der Faschismustheorie August Thalheimers (der im Anschluss und in Fortführung an die Bonapartismustheorie von Karl Marx den Faschismus analysiert), den „ultralinken“ Kurs der KPD und die damit verbundene Sozialfaschismusthese kritisiert, schließt er sich der KPD-Opposition (KPO) an. 1932 tritt er im Zusammenhang mit seinem Wirken in der konspirativen Organisation Neu Beginnen – die angesichts des immer stärker werdenden Faschismus eine Zusammenarbeit von SPD und KPD erreichen wollte – wieder in die KPD ein. In der Stadt Hechingen (Baden) wirkt Abendroth Anfang der 1930er Jahre an einem lokal sehr erfolgreichen Arbeiterkartell mit, das eine Einheitsfront gegen das Erstarken der Faschisten angestrebt hat.

Im Jahr 1930 besteht Abendroth die erste juristische Staatsprüfung. Von 1930 bis 1933 arbeitet er als Gerichtsreferendar in Frankfurt am Main und in Hechingen.

Im antifaschistischen Widerstand

Nach der Machtübergabe an die Faschisten am 30. Januar 1933 in Deutschland wird Abendroth die weitere juristische Ausbildung und Arbeit verboten. Deshalb kann er seine arbeitsrechtliche Promotion bei Hugo Sinzheimer über das Betriebsrätegesetz nicht mehr vollenden. Politisch ist Abendroth nach 1933 in verschiedenen illegalen Organisationen (KPD-Opposition, Neu Beginnen, usw.) aktiv, arbeitet an einem illegal erscheinenden Pressedienst in Frankfurt am Main mit und versucht eine antifaschistische Einheitsfront mit zu organisieren. Anders als die KPD ist Abendroth gegen große antifaschistische Massenaktionen, da er die Zahl der wahrscheinlichen Opfer solcher Aktionen für extrem hoch hält. Sein Ziel ist vielmehr sehr langfristig angelegt – ihm geht es vor allem um den Erhalt und den Ausbau von marxistisch orientierten Kadern innerhalb der Arbeiterklasse.

1935 promoviert er mit der Bewertung summa cum laude mit einer Dissertation über das Völkerrecht an der juristischen Fakultät Bern. Seine Dissertation über Die völkerrechtliche Stellung der B-und C-Mandate, wird zwar noch Ende 1936 in Deutschland veröffentlicht, jedoch schon kurz darauf von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) beschlagnahmt.

Im Oktober 1936 gelingt es Wolfgang Abendroth über Beziehungen, eine Anstellung in einem Berliner Bankhaus zu erhalten. Am 22. Februar 1937 wird er an seinem Arbeitsplatz von der Gestapo verhaftet. Gleichzeitig werden zwölf weitere KPO-Funktionäre in Berlin festgenommen. Während sich Abendroth in der Hand der Gestapo befindet wird er in Berlin in der Wilhelmstraße nicht nur brutalst gefoltert mit auch langfristigen physischen und psychischen Folgewirkungen, er muss vielmehr gleichfalls im Sommer 1937 erfahren, dass sich seine Verlobte Bertha „Bertel“ Pitschner aus Angst vor einer Verfolgung durch die Gestapo selber das Leben genommen hat.

Am 14. Oktober 1937 wird Abendroth vom Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Kassel des Hochverrats angeklagt. Im Prozess versucht der zuständige Strafsenat, diesen Vorwurf zu erhärten. Das gelingt dem Gericht wegen der äußerst geschickten und klugen Verteidigung Abendroths selber letztlich jedoch nur zu einem geringen Teil. Die Gestapo kann bei weitem nicht alle seine illegalen Aktivitäten aufdecken. Am 30. November 1937 wird er zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren verurteilt und in das Zuchthaus Luckau (Brandenburg) überstellt.

In der Haft führt Abendroth politische Schulungszirkel durch und wirbt in den teilweise sehr kontroversen politischen Diskussionen für die Aktionseinheit von Sozialdemokraten, Sozialisten und Kommunisten. Er organisiert auch praktische solidarische Hilfe, bleibt stets offen gegenüber seinen Mitgefangenen und lernt von ihnen, auch von den Häftlingen, die nicht aus politischen Gründen inhaftiert sind.

Ein wichtiger Diskussions- und Streitpunkt unter den politischen Gefangenen im Zuchthaus Luckau ist ihre Einschätzung der politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen in der UdSSR.

Wolfgang Abendroth hat schon vor seiner Verhaftung nicht nur vom Beginn der Moskauer Prozesse erfahren, sondern auch persönlich deren katastrophale Folgen für den antifaschistischen Kampf miterlebt. Eine von ihm befürwortete Wendung zur Volksfrontpolitik wurde sowohl in Deutschland als auch in der Emigration durch die inneren Auseinandersetzungen in der KPdSU und den stalinistischen Terror enorm erschwert.(2) Die Moskauer Prozesse und die anderen politischen Verfolgungen in der UdSSR sind für Abendroth während seiner Haftzeit psychisch noch weitaus schwerer zu ertragen als das Erleben des Faschismus, in dieser Zeit zweifelt er nach eigenen Angaben das erste und einzige Mal am Sozialismus.

Ein weiteres und gleichfalls sehr strittiges Thema der Diskussionen ist der Deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt vom 24. August 1939. Diesen Vertrag beurteilt Abendroth in dieser Zeit mindestens so kritisch wie seine Diskussionspartner. Später relativiert er jedoch seine Kritik.

Abendroth wird am 30. Mai 1941 aus dem Zuchthaus Luckau entlassen. Nur durch das mutige Engagement seiner Mutter bleibt ihm die anschließende Deportation in ein Konzentrationslager erspart.

Nach seiner Entlassung zieht Wolfgang Abendroth im Juni 1941 zu seinen Eltern nach Potsdam-Babelsberg. Dort arbeitet er zunächst als Revisionsassistent bei einem Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, dann als Wirtschaftsjurist einer Außenhandelsfirma in Berlin. Seine Heirat mit der aus Bremen stammenden Studentin Lisa Hörmeyer, die Abendroth unmittelbar nach seiner Entlassung in Studentenkreisen in Marburg kennengelernt hat, kann vorerst nicht stattfinden, weil Abendroth Anfang 1943 als Bewährungssoldat zur Strafdivision 999 eingezogen wird. Nach einer kurzen militärischen Ausbildung auf dem Heuberg wird er für sehr kurze Zeit als Soldat in Jugoslawien und anschließend in Griechenland auf der Insel Lemnós eingesetzt.

Auf Lemnós sucht Abendroth Kontakt zu den griechischen Antifaschistischen und Partisanen, mit deren Hilfe desertiert dort 1944 zur griechischen Widerstandsorganisation ELAS. Auf Lesbos arbeitet er einige Zeit lang für den griechischen Widerstand, erlebt in dieser Zeit die ersten Ansätze der politischen Entwicklungen mit, die schließlich zum Bürgerkrieg in Griechenland führen. Im Oktober 1944 wird Abendroth auf britischen Druck hin von der ELAS in britischen Gewahrsam übergeben und anschließend von Lesbos aus als britischer Kriegsgefangener nach Ägypten überführt. In Gefangenenlagern in der ägyptischen Wüste beginnt er in der Wüstenuniversität wieder mit politischer Schulungsarbeit, diesmal in der Absicht, demokratische Kader auszubilden und sie auf eine Verwaltungsarbeit vorzubereiten, wie sie nach der Niederlage des Faschismus in Deutschland bevorstehen würde. Später wird Abendroth in das Umerziehungslager Wilton Park Training Centre nahe London gebracht, wo geeignet erscheinende Kriegsgefangene auf ihre Rückkehr nach Deutschland und die Mitarbeit am Aufbau der Demokratie vorbereitet wurden. Bereits die Art und Weise der dort stattfindenden „Erziehung zur Demokratie“ erzeugen bei Abendroth erste ernsthafte Zweifel bezüglich einer konsequenten Entnazifizierung des deutschen Volkes.

Ende November 1946 wird er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und kehrt zu seinem letzten Wohnsitz in Potsdam-Babelsberg, zurück. Dort heiratet er noch im gleichen Jahr Lisa Hörmeyer. Kurze Zeit später wird Wolfgang Abendroth zum ersten Mal Vater.

In der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) ist Abendroth (geheimes) Mitglied der SPD, in die er 1946 in London eingetreten war. Der Eintritt zahlreicher LinkssozialistInnen in die SPD, die große Stärke linker Parteien in Europa und die veränderte weltpolitische Situation nach dem Zweiten Weltkrieg haben nämlich bei Abendroth die Hoffnung geweckt, dass auch in Deutschland mit Hilfe einer sich stark links orientierenden SPD und der umsichtigen Gründung einer einheitlichen sozialistischen Partei in Gesamtdeutschland (die Gründung der SED nur in der SBZ hält Abendroth für falsch) im Rahmen einer europäischen Entwicklung sehr schnell eine demokratische und sozialistische Gesellschaft aufgebaut werden kann – trotz des schon beginnenden Kalten Krieges. Sowohl seine Beurteilung der sozialistischen Perspektiven in Europa und in Deutschland als auch seine Einschätzung der politischen Entwicklung der SPD hat Abendroth später als voluntaristisch und viel zu optimistisch kritisiert.

Im Januar 1947 wird Abendroth zum Richter beim Landgericht in Potsdam bestellt. Gleichzeitig tritt er in den Dienst des Justizministeriums des Landes Mark Brandenburg, am 1. April wird er Regierungsrat. Nach seiner Assessorprüfung wird Abendroth im Sommer 1947 von der Deutschen Justizverwaltung der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland als Oberjustizrat angestellt. Im September 1947 erfolgt dann die Ernennung zum Dozenten an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ende 1947 wird er an die Universität Leipzig berufen und mit Wirkung vom 1. April 1948 zum Professor für Völkerrecht ernannt. Im Oktober erfolgt die Ernennung zum Professor für öffentliches Recht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seine Professur dort dauert jedoch nur wenige Monate. Da er immer weniger mit den politischen Entwicklungen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands einverstanden ist und zudem im Zusammenhang mit der zunehmenden Verfolgung von ehemaligen Mitgliedern der KPD(O) seine Verhaftung durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD befürchtet, verlässt Wolfgang Abendroth im Dezember 1948, zusammen mit Frau und Tochter, fluchtartig Jena.

Zunächst zieht die Familie zu den Eltern seiner Frau nach Bremen. Von dort schickt er der Thüringer Ministerin für Volksbildung eine Rücktrittserklärung und eine umfangreiche politische Begründung für seine Flucht. Dieser Brief enthält eine umfangreiche Begründung für Grundlagen und Bedingungen, die nach Ansicht Abendroths für den Aufbau einer demokratischen und sozialistischen Gesellschaft unabdingbar sind:

- Rechtsstaatlichkeit,

- Einhaltung völkerrechtlicher Bestimmungen,

- freie politische Diskussionen,

- demokratisches Leben in den Massenorganisationen der arbeitenden Bevölkerung,

- Bildung eines eigenen politischen Willens der Mitglieder der Parteien und der Gewerkschaften,

- sowie Zustimmung zu den Grundgedanken der Arbeiterbewegung und des Sozialismus. (3)

Zwar versuchen maßgebliche Politiker der SED noch unmittelbar nach seinem Übertritt in die westlichen Besatzungszonen Wolfgang Abendroth zur Rückkehr in die SBZ zu bewegen, doch ohne Erfolg. Auch später kommt Wolfgang Abendroth aus verschiedenen Gründen nicht in die DDR – trotz seiner wissenschaftlichen und politischen Verbindungen und Kontakte. Seine in der DDR lebenden Eltern und seine Schwester trifft er bei Besuchen stets nur in Ost-Berlin.

An der Hochschule und Universität

Im Dezember 1948 wird Wolfgang Abendroth zum ordentlichen Professor für öffentliches Recht und Politik an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft – einer gerade neu gegründeten Reformuniversität mit gewerkschaftlicher Orientierung in Wilhelmshaven – ernannt.

Im Jahr 1949 wird Abendroth zum ordentlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen gewählt. Während der Zeit seiner Mitgliedschaft beim Staatsgerichtshof verfasst er zusammen mit einigen anderen Richtern ein paar von der Mehrheitsmeinung abweichende Voten. Von besonderer Bedeutung ist dabei sein abweichendes Votum im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Verbotes der KPD auf die Abgeordneten der KPD in der Bremer Bürgerschaft.

Im Jahr 1951 kandidiert Wolfgang Abendroth erfolglos zum Richter am Bundesverfassungsgericht. Von 1959 bis 1963 ist er Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.

Kaum zwei Jahre nach der Ernennung in Wilhelmshaven erfolgt am 15. November 1950 seine Ernennung zum Professor für wissenschaftliche Politik an der Philosophischen Fakultät der Philipps-Universität in Marburg. Dort ist er als einziger marxistischer Hochschullehrer in der BRD bis zu seiner Emeritierung 1972 wissenschaftlich und politisch tätig. Schwerpunkte seiner Arbeit sind u.a. die Erforschung des antifaschistischen Widerstandes in Deutschland, die Geschichte der Arbeiterbewegung, das politische System der BRD, Fragen des Völkerrechts, Probleme der deutschen Parteien und des Parteiensystems.

Gleichzeitig ist Wolfgang Abendroth in zahlreichen Organisationen aktiv, gehört teilweise zu ihren Gründern. Dazu gehören u.a. der Bund demokratischer Wissenschaftler (BdWi), die Vereinigung demokratischer Juristen (VdJ) und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA).

Abendroth ist auch im Herausgeberkreis mehrerer Zeitschriften, wie z.B. von Demokratie und Recht, Das Argument, Blätter für deutsche und internationale Politik

Mehrere Jahre lang ist Abendroth zudem Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und der Deutschen Vereinigung für politische Wissenschaft. Als einer der wichtigsten und konsequentesten Protagonisten der staatsrechtlichen Linken in der BRD hat er auf die Entwicklungen der inhaltlichen wissenschaftlichen und politischen Konzeptionen dieser Organisationen jedoch nur einen stetig weniger werdenden und schließlich nur noch äußerst geringen Einfluss.

Abendroth ist nach dem KPD-Verbot 1956 eng in den Versuch einer linkssozialistischen Plattform in der SPD rund um die Zeitschrift Funken eingebunden. Ebenso wie ein Alternativentwurf Abendroths zum Godesberger Programm der SPD aus dem Jahr 1959 erreicht auch dieser Versuch nur einen sehr kleinen Personenkreis.(4)

Wolfgang Abendroth gehört dem Förderverein des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) an, der Studentenorganisation der SPD. Diese guten Beziehungen bestehen auch dann noch fort, als sich der SDS immer stärker nach links entwickelt und sich mehr und mehr am Marxismus orientiert und die SPD deshalb jede Verbindung mit der Organisation abbricht. Daraufhin werden Abendroth und andere Professoren vom Parteivorstand der SPD aufgefordert, ihre Unterstützung für den SDS aufzugeben. Abendroths Ablehnung dieser Forderung führt 1961 zum Ausschluss aus der SPD.

Abendroth ist in den 1960er Jahren einer der Gründer des Sozialistischen Bundes. In dessen geschäftsführendem Vorstand wird er der erste Vorsitzende. Zusammen mit Ernst Bloch, Ossip K. Flechtheim und Erich Kästner ist Abendroth Ende der 1960er Jahre Mitglied des Kuratoriums der Kampagne für Demokratie und Abrüstung – Ostermarsch. Abendroth gilt als ein wichtiger Fürsprecher der studentischen Protestbewegung in den 1960er Jahren, er ist allerdings nie mit revolutionären Bestrebungen einer intellektuellen Minderheit – ohne die Einbindung in die Arbeiterbewegung – einverstanden.

Im Vorfeld der Bundestagswahlen 1969 bildet sich – ausgehend vom Gießener Kreis um Wolfgang Abendroth und Werner Hofmann – als Reaktion auf die Notstandsgesetze die Aktion Demokratischer Fortschritt (ADF), die allerdings nur 0,6 Prozent der Stimmen erhält.

1976 ruft Abendroth öffentlich zur Wahl der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) auf – allerdings weniger wegen deren inhaltlicher Ausrichtung, sondern aus Gründen einer seiner Meinung nach „notwendigen Wahrung des verfassungspolitischen Klassengleichgewichts“.

Wolfgang Abendroth hält wegen seiner persönlichen politischen Erfahrungen stets starke und kampfbereite Gewerkschaften, sowie auch eine Partei links von der SPD für die Abwehr reaktionärer Entwicklungen – und erst recht für den politischen und sozialen Fortschritt in der BRD – für unbedingt notwendig und sinnvoll.(5) Dem in der SPD weit verbreiteten „integrationistischen Reformismus“ sollte durch Kräfte wie der DKP ein „sozialistischer Reformismus“ entgegengesetzt werden.(6) Als Anfang der 1980er Jahre einige sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete aus Protest gegen die Politik der SPD aus der Partei austreten und die neue Partei Demokratische Sozialisten gründen, unterstützt Abendroth deren Wahlkampf für die Bundestagswahl im März 1983, ebenso die etwas später gegründete Partei Die Friedensliste, die bei den Europawahlen 1984 kandidiert. Auch in den Grünen sieht Wolfgang Abendroth Anfang der 1980er Jahre einen potentiellen Druckpartner von links auf die SPD – und beginnt sich seinerseits in ökologische Fragestellungen zu vertiefen.

Am 15. September 1985 stirbt Wolfgang Abendroth im Alter von 79 Jahren in Frankfurt am Main – nur wenige Jahre vor dem Ende der von ihm stets mit sehr kritischer Solidarität betrachteten DDR und UdSSR.

Staat – Verfassung – Sozialismus

Wolfgang Abendroth war als politischer Wissenschaftler und wegen seiner Positionen in den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik und im internationalen Rahmen (wie z.B. seine Stellungnahmen gegen die Wiederbewaffnung, gegen das KPD-Verbot, gegen den Abtreibungsparagraphen § 218 StGB, gegen den Vietnam-Krieg, gegen den faschistischen Putsch in Chile 1973) immer umstritten, da der von ihm vertretene Marxismus in den Jahren des kalten Krieges als unvereinbar mit dem Grundgesetz und der parlamentarischen Demokratie galt. Für Abendroth war jedoch das Grundgesetz der BRD eine zum Sozialismus hin offene Verfassung. Er hat sich stets gegen konservative und reaktionäre politische und juristische Interpretationen des Grundgesetzes gewandt, die diese Möglichkeit generell verneinten. Dabei sind für Abendroth die rechtsstaatlichen Grundrechte immer Voraussetzung für die Realisierung einer sozialistischen Gesellschaft gewesen.

Abendroth zufolge ist die Verfassungsordnung der BRD wegen der antagonistischen Gesellschaftsstruktur, auf der sie basiert, durch einen fundamentalen Widerspruch geprägt: Sie ist einerseits eines der wichtigsten Mittel zur Stabilisierung der diese Gesellschaft bestimmenden Machtverhältnisse, andererseits ist sie jedoch auch ein Instrument zu ihrer Transformation. Mit anderen Worten:

„Die Verfassungsordnung ist weder mit dem kapitalistischen Gesellschaftssystem noch mit dem Staatsapparat unmittelbar identisch. Diese Differenz macht die Substanz einer funktionierenden politischen Demokratie aus.“(7)

Dieser Einschätzung folgend, wird von Abendroth die rechtstaatlich verfasste politische Demokratie in der BRD nach 1949 als eine Herrschaftsform verteidigt, die das Transformationsfeld hin zum demokratischen Sozialismus offenhält.

Diese Auffassung Abendroths beruht dabei auch ganz wesentlich auf seiner Einschätzung, dass durch den Aufstieg der UdSSR zur Weltmacht nach dem Zweiten Weltkrieg eine völlig neuartige Situation innerhalb des Systems der internationalen Beziehungen entstanden ist. Die seit Ende des Zweiten Weltkriegs grundlegend veränderten Bedingungen des Kampfes für den Sozialismus charakterisiert Abendroth in einem 1981 veröffentlichten Interview folgendermaßen:

„Im Jahre 1919 ist aus der Sicht der Arbeiterbewegung die Verwertung von Möglichkeiten, die die bürgerliche Rechtsordnung gewährt, von Fall zu Fall sehr wichtig, aber der Gesamtprozeß einer Transformation in eine spätere sozialistische Gesellschaft ist noch nicht innerhalb dieses Gefüges definierbar. Das ist nach 1945 bei Veränderungen auch der internationalen Gleichgewichtslage schlicht anders. Die rechtsinterpretative und die rechtswissenschaftliche Betrachtungsweise erhält für die Arbeiterbewegung nun eine neue Dimension. Es geht für die Juristen der Arbeiterbewegung vor 1914, grob formuliert, im wesentlichen nur darum, die Rechtsnormen der bürgerlichen Gesellschaft zu stärken und auszunützen, die für die Arbeiterbewegung als gewährte Konzessionen brauchbar sind, ohne freilich der Illusion zu erliegen, daß von hier aus eine Transformation der gesamten bürgerlichen Gesellschaft überhaupt erreichbar sein könnte; rechtswissenschaftliches Auftreten von Marxisten war hier im wesentlichen praktische Aufgabe des Tages, nicht strategische. In der Gleichgewichtslage nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Situation eine vollständig andere. Man kann jetzt an ein systematisch in sich geschlossenes System rechtswissenschaftlichen Denkens herangehen als strategisches Anleitungsmittel, und das heißt natürlich auf der Basis und in Anerkennung der inzwischen geschaffenen verfassungsrechtlichen Normen. Typisch dafür ist: Der beste marxistische Rechtswissenschaftstheoretiker der Weimarer Republik, der frühe Karl Korsch, schreibt ein System des Arbeitsrechts und gibt Anleitungen für arbeitsrechtlich richtiges Auftreten von Vertretern der Gewerkschaftsbewegung und auch der politischen Arbeiterbewegung. Aber er kann gar nicht daran denken, etwa ein generelles strategisches Konzept rechtswissenschaftlichen Denkens bis in das verfassungsrechtliche Denken hinein zu liefern, weil die realen Voraussetzungen dafür fehlen. Das ändert sich ab 1945, denn jetzt sind die Rechtswissenschaft und das Rechtssystem potentiell transformatorischen Charakters. Es ist vor allem das relative Gleichgewicht zwischen einer (bei allen Mängeln) sozialistischen Weltmacht und den kapitalistischen Staaten, das die Basis dafür bietet.“(8)

Wolfgang Abendroth 1906 bis 1985: Ergebnisse und Ausblicke

Wolfgang Abendroth hält Zeit seines Lebens an der großväterlichen Maxime fest, nicht von, sondern für die Arbeiterbewegung zu leben. Abendroth ergänzt dieses Lebensmotto durch sein persönliches politisches und wissenschaftliches Ziel: Die Verwirklichung eines demokratischen und humanistischen Sozialismus. Abendroths politisches Engagement zeichnet sich aber auch durch seinen Willen zu

ehrlicher Aussprache aus. Keine vordergründigen taktischen Erwägungen können ihn von dieser Grundeinstellung abbringen. Abendroth unterwirft sich nicht blind der politischen Disziplin, für ihn schließen sich Disziplin und Kritik keineswegs aus. Ebenso kann er sich und sein Verhalten stets erfolgreich gegen die Einseitigkeit eines „Nur-Politikers“ bewahren.

Wolfgang Abendroth hat einmal sehr prägnant wichtige Aspekte seiner eigenen persönlicher politischer und wissenschaftlicher Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Kontrast zur Entwicklung von Franz Neumann zusammengefasst.

Auf die Frage:

„Sind Wolfgang Abendroth und Franz Neumann zwei typische Intellektuelle der deutschen Arbeiterbewegung in dem Sinne, daß der eine über alle Erfahrungen von Niederlagen hinweg am Marxismus und an seiner sozialistischen Position festhält, und damit eher eine Ausnahme in der deutschen Arbeiterbewegung darstellt, während Franz Neumann eher ein typischer Vertreter der deutschen Arbeiterbewegung insofern ist, als er zwar auch Widerstand leistet und emigriert, dann aber seine marxistische Position verläßt und sich mehr zu einem liberalen Typus von Sozialist hin entwickelt?“

antwortet er:

„Ich glaube schon. Beide sind typische Gestalten der Weimarer Arbeiterbewegung, die aber durch verschiedene Erfahrungen, Franz Neumann war in der Emigration, während ich hier blieb, geprägt wurden. Franz Neumann hat richtig gesehen, daß die Verteidigung von Grundrechten eine außerordentlich wichtige Sache ist, nur in der Konsequenz ist es überzogen, wenn er den Sozialismus am Ende vergißt. Dazu kommt bei Franz Neumann, daß er in den Vereinigten Staaten lebte, in denen es nur wellenförmig und eruptiv, nie kontinuierlich eine sozialistische Massenbewegung gab, und er die Entwicklung der (eine stalinistische Phase durchlaufenden) sozialistischen Länder deshalb zu negativ und zu wenig in langfristige historische Prozesse eingeordnet sieht und dadurch die Hoffnung verliert. Er vergißt, daß auch die bürgerliche Revolution in Europa ihre Phase des Jakobinismus und dann des Bonapartismus gehabt hat und haben mußte; daß auch die bürgerliche Revolution des 17. Jahrhunderts in England ihre Phase des Entgleitens gehabt hat und daß es aus solchen Phasen des Entgleitens Auswege gibt, die sich immer nur sehr langsam durchsetzen. Uns in Deutschland, die wir die ganze Zeit des Dritten Reiches hier verbracht haben, ist die Einsicht in solche langfristigen Prozesse sozusagen in viel stärkerem Maße eingeprügelt worden als Franz Neumann.“

Politische Bildungsarbeit

Seit seinem Eintritt in die Freie Sozialistische Jugend im Jahr 1920 ist für die praktische politische Arbeit Abendroths eines zentral: die politische Bildungsarbeit auf Basis des Sozialismus. Auf Grundlage seiner eigenen, sehr umfangreichen politischen, historischen, philosophischen, ökonomischen und juristischen Studien versucht Abendroth

· in den Jahren der Weimarer Republik durch Schulungsarbeiten und durch Beiträge in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften,

· während der Zeit des Faschismus in Artikeln in illegalen Publikationen und durch politische Schulungsarbeit während seiner Zuchthaushaft,

· in britischer Kriegsgefangenschaft in Ägypten und in Wilton Park in Großbritannien durch den Aufbau der so genannten Wüstenuniversität und die Mitarbeit an einer Gefangenenzeitung,

· sowie in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland durch seine Lehrtätigkeiten an den Universitäten Halle, Jena, Leipzig, Wilhelmshaven und Marburg sowie an der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main und durch seine zahlreichen Beiträge in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften versucht, möglichst vielen Menschen ein politisches Bewusstsein zu vermitteln, das den Zielen der Arbeiterbewegung dienen soll.

Die Bildungsarbeit von Abendroth ist dabei von Anfang an durch ein sehr kritisches und undogmatisches Herangehen, sowohl an die aktuellen politischen und juristischen Fragestellungen als auch die Theorien des Sozialismus geprägt. Schon der 14-jährige Abendroth scheute sich nicht davor, seiner Meinung nach falsche Ansichten der politischen Autoritäten Marx, Engels und Lenin zu kritisieren.

Staat, Demokratie und Arbeiterbewegung

Abendroth wird 1920 durch seinen Eintritt in die Freie Sozialistische Jugend Teil der weltweiten kommunistischen Bewegung, um aktiv gegen die restaurativen, antidemokratischen politischen Entwicklungen in Deutschland arbeiten zu können. Er wird bei der Entwicklung seiner eigenen politischen Anschauungen – neben den zahlreichen von ihm gelesenen Werken von Karl Marx und Friedrich Engels – wesentlich durch die historischen Schriften von Franz Mehring über die Geschichte der Arbeiterbewegung und durch die auf die Einheit der Arbeiterbewegung orientierten politischen Konzepte von August

Thalheimer und Heinrich Brandler geprägt. Als diese 1924 durch die Linksentwicklung der KPD aus der Führung der Partei gedrängt werden, gerät auch Abendroth in eine Situation, die ihm für eine längere Zeit die organisatorische Mitarbeit in der KPD unmöglich macht. In der Organisation der Freien Sozialistischen Jugend und ihrer gleichnamigen Zeitschrift findet er eine organisatorische und publizistische Grundlage, um seine politischen Ansichten vertreten zu können. Seine in der Zeitschrift Freie Sozialistische Jugend veröffentlichten Artikel zeigen, dass schon seit Mitte der 1920er Jahre die Politik der

KPdSU in der UdSSR für Abendroth kein Modell mehr darstellt, das kritiklos auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in Deutschland übertragen werden könne. Damit unterscheidet er sich in seiner Beurteilung der UdSSR und der KPdSU sehr deutlich von der Auffassung der Mehrheitsfraktion der KPD. Trotz seiner Kritik an den Entwicklungen innerhalb der UdSSR hält Abendroth jedoch sehr lange am Konzept der Diktatur des Proletariats in Form eines Rätestaates fest. Abendroth hält es bis zur Entwicklung des Konzepts der Volksfront durch Kommunistische Parteien ab Mitte der 1930er Jahre nicht für möglich, dass die Arbeiterklasse ihre politische Herrschaft und Hegemonie innerhalb und unter der Form der parlamentarisch-demokratischen Republik errichten könne. Sein Ziel ist es, dabei mitzuhelfen, in Deutschland die Diktatur des Proletariats in Form einer Räterepublik zu errichten. Abendroth geht darin konform mit dem Spartakusbund, der KPO und der KPD. Alle seine politischen und bündnispolitischen Konzeptionen und Tätigkeiten in dieser Zeit zielten letztlich darauf ab, die Verfassung der Weimarer Republik durch eine Räteverfassung und den Staatsapparat durch einen Rätestaat zu ersetzen. Trotz dieser Übereinstimmung mit der offiziellen KPD-Linie gibt es jedoch auch gravierende Differenzen, die insbesondere die Politik der KPD in Deutschland, ihre Beurteilung der UdSSR sowie die Politik der KPD innerhalb der Kommunistischen Internationale betreffen.

Wolfgang Abendroth setzt sich schon in den Jahren der Weimarer Republik stets für eine auf der Methode von Karl Marx und Friedrich Engels beruhende Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Sein Politikkonzept zeichnet sich zudem dadurch aus, dass er – als

grundlegendes Resultat seiner Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland – dafür eintritt, möglichst breite politische Bündnisse zu schaffen, um aktuelle politische Ziele durchsetzen zu können. Grundlage dieser Bündnisse könne nur, so Abendroth, die

Einheit der Arbeiterbewegung, insbesondere die Zusammenarbeit von Sozialdemokraten und Kommunisten sein. Neben seinen politischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen spielen dabei auch seine persönlichen Erlebnisse innerhalb seiner Familie eine maßgebliche Rolle, da die Verhältnisse innerhalb der Familie Abendroth stets durch gegenseitige Achtung, Toleranz und Zusammenarbeit der politisch unterschiedlich orientierten Familienmitglieder geprägt sind.

Markante Beispiele für die Bündnisarbeit Abendroths sind sein Agieren während des Kapp-Putsches 1920, während des Volksbegehrens für die entschädigungslose Enteignung der Fürsten Mitte der 1920er Jahre, sein politisches Engagement während des Reichspräsidentenwahlkampfes 1930, sein Agieren während des Preußen schlages 1932 sowie seine spätere Arbeit im antifaschistischen Widerstand ab Anfang 1933.

Abendroth dehnt die von ihm vertretene Bündnispolitik seit Mitte der 1920er Jahre auch auf Kooperationsangebote an Gruppierungen außerhalb der Arbeiterbewegung, wie z.B. Teile der Bündischen Jugend, junge Nationalisten und religiöse Sozialisten, aus. Er verfolgt damit schon sehr viel früher als die KPD und andere kommunistische Parteien – zumindest in Ansätzen – die Konzeption der Volksfrontpolitik und sammelte praktische Erfahrungen. Sein Ziel ist es, den auch in Deutschland immer stärker werdenden Faschismus erfolgreich zu bekämpfen.

Insbesondere in Auseinandersetzung mit den erstarkenden rechtsextremen Kräften macht Abendroth die Erfahrung, dass demokratische Rechte sowohl im Kampf für den Sozialismus als auch innerhalb einer sozialistischen Gesellschaft zentral sind. Sein Versuch, in Frankfurt am Main während des Preußenschlages im Juli 1932 ein Bündnis zur Verteidigung der Preußischen Regierung herzustellen, macht deutlich, dass er es zu dieser Zeit für politisch notwendig hält, Verfassung und Staatsorgane der parlamentarischen Republik gegen reaktionäre Angriffe zu verteidigen.

Ab Anfang der 1930er Jahre nähert sich Abendroth nach und nach der staatsrechtlichen Konzeption der Sozialen Demokratie an, wie sie von Hermann Heller und Max Adler für die Arbeiterbewegung ausgearbeitet wurde. Im Zusammenhang mit dieser immer größer werdenden Annäherung und mit seinem Engagement für die Volksfrontpolitik lässt Abendroth im Laufe der Jahre 1934/35 bis 1945 die Konzeption der Diktatur des Proletariats in der Form eines Rätestaates in Deutschland fallen. Spätestens ab 1945 stellt die parlamentarisch-demokratische Republik in Abendroths Augen die geeignete Form dar, innerhalb derer die Arbeiterklasse in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern eine hegemoniale Position erlangen könne und – unter der Bedingung der dauerhaften Herrschaft der Arbeiterklasse – in der Lage sei, den Sozialismus aufzubauen. Dabei war die Methode der materialistischen Analyse der Gesellschaft immer Grundlage seiner Demokratietheorie. Abendroth hält weiterhin daran fest, dass sich die Klassengegensätze durch eine antagonistische Widersprüchlichkeit auszeichnen und dass daraus in einer modernen bürgerlichen Gesellschaft entsprechende Konsequenzen resultieren, wie etwa die Entfremdung und Verdinglichung sozialer und institutioneller Beziehungen.

Wie Friedrich Engels sieht Abendroth die Verfassung als die politische Form eines Resultats von Klassenkämpfen, als Ausdruck von Kräfteverhältnissen und als Resultat aufeinander einwirkender Interessen an, also als einen Ausdruck von Klassenkompromissen. Dieser neue Blick auf das Problem des Staates und dessen Bedeutung für die Strategie und Taktik der Arbeiterbewegung – das eigentlich eine durch die nach dem Abklingen des internationalen Revolutionszyklus der Jahre 1917 bis 1919 bedingte Rückkehr zu der Verfassungstheorie von Karl Marx und Friedrich Engels ist – ermöglicht es Abendroth, nach dem Zweiten Weltkrieg für einen demokratischen Übergang zum Sozialismus in Deutschland zu arbeiten. Zudem schafft er sich die Möglichkeit, auf theoretischem Terrain selbst eigenständige und sehr originelle Beiträge zur Staatstheorie auszuarbeiten, die im Kontext der Überlegungen von Antonio Gramsci und anderen westeuropäischen marxistischen Intellektuellen, die innerhalb der Arbeiterbewegung aktiv gewesen sind, zu verorten sind. Dieses neue Denken über den Staat bei Abendroth schafft die Grundlage für drei wesentliche Elemente seiner Verfassungs- und Rechtstheorie:

· Das Paradigma des potenziell gesellschaftstransformatori- schen Charakters der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems in der grundlegend neuen globalen Gleichgewichtslage nach 1945.

· Die Unterscheidung zwischen dem Staatsapparat und der demokratischen verfassungsmäßigen Ordnung.

· Die Begründung demokratischer und sozialer Teilhaberechte.

Mit seinen Überlegungen zur Rechts-, Staats- und Verfassungsproblematik formuliert Abendroth nach dem Zweiten Weltkrieg wichtige Beiträge zur Entwicklung der Theorie des bürgerlichen Rechtsstaates. Dabei bestehen keine Zweifel daran, dass Abendroth die Geltung der demokratischen und sozialen Teilhaberechte nicht nur im bürgerlich-demokratischen Staat, sondern auch in einem Staat im Sozialismus für unerlässlich ansieht.

Ein neues staats- und rechtstheoretisches Konzept

Für Wolfgang Abendroth stellen Marx’ Thesen über die Natur des bürgerlichen Rechts und Staates und seine Umgestaltung kein unveränderliches und unbewegliches Lehrgebäude dar. Die Staatslehre des Sozialismus ist für ihn nicht in allen ihren Teilen ein fertiges Theoriegebäude, an dem sich niemals etwas ändern dürfe. Sie ist für ihn kein für alle Zeiten und Orte gültiges Dogma – das unabhängig von den Veränderungen der historischen Bedingungen ist. Für Abendroth dient die materialistische Methode bei der Untersuchung des Staates als Instrument der Analyse des Realen. Er achtet bei dieser Analyse sehr genau darauf, die Realität nicht in ein abstraktes Schema zu pressen, sondern zeigt vielmehr, dass sich die Problematik des Verhältnisses der Arbeiterbewegung zum bürgerlichen Staat

„[...] in der Geschichte der konkreten gesellschaftlichen Verhältnisse

zwischen den Klassen und in spezifischen Situationen abspielt, unter den Bedingungen veränderlicher historischen Praxis; und diese Praxis liefert die Kriterien für die Gültigkeit der Theorie.“

Entscheidend für die recht- und verfassungsrechtliche Konzeption Abendroths nach 1945 ist in diesem Zusammenhang seine Erkenntnis der potenziell transformatorischen Funktion der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland. Abendroth kann nach 1945 seine neue Konzeption der potenziell transformatorischen Funktion der Rechtswissenschaft und des Rechtssystems entwickeln, weil zum einen gesellschaftlich durch die Veränderungen des globalen Gleichgewichts im Kräfteverhältnis zwischen bürgerlich-demokratischen und sozialistischen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg die politischen Voraussetzungen dazu vorhanden sind. Zum anderen kann Abendroth individuell als politischer Verfassungs- und Völkerrechtswissenschaftler mit seiner materialistischen wissenschaftlichen Methodik diese Veränderungen in den Kräfteverhältnissen innerhalb des Systems der internationalen Beziehungen analysieren und deren Bedeutung für das Rechtssystem der BRD erkennen.

Die neuen historischen Bedingungen im Verhältnis der Arbeiterbewegung zum Rechtssystem und zur Rechtswissenschaft nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft werden jedoch durch die Entwicklungen in der Staatsrechtswissenschaft in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands konterkariert. Wolfgang Abendroth muss miterleben, wie sich bis Ende des Jahres 1948 sowohl die personelle als auch die inhaltliche Restauration immer stärker durchsetzt. Zahlreiche durch ihr Engagement für den deutschen Faschismus kompromittierte Staatsrechtler kommen in den Jahren 1946 bis 1948 wieder zu Amt und Würden.

Durch die internationalen historischen Entwicklungen und die gravierenden Veränderungender nationalen und globalen Gleichgewichte der Klassen ist für Abendroth nach 1945wegen der damit verbundenen potenziell transformierenden Funktion des Rechtssystemsund der Rechtswissenschaften in Deutschland die hegemoniale Herrschaft der Arbeiterklassein Form eines Rätestaates obsolet geworden. Die hegemoniale Herrschaft der Arbeiterklasseist seiner Auffassung nach jetzt durch eine soziale Demokratie auch innerhalbtraditioneller republikanischer Strukturen möglich. Damit entwickelt Abendroth jenes neuematerialistische Denken über den Staat weiter, dessen Anfänge er Max Adlerzugeschrieben hat.

Als Schlussfolgerungen aus seinen persönlichen Erfahrungen bei den Klassenkämpfen und anderen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen im Deutschen Kaiserreich, in der Weimarer Republik, während des Faschismus und der Zeit in der SBZ sowie als Resultate seiner politischen und juristischen Untersuchungen hält Abendroth schon im Jahr 1948 die oben auf S. 9 aufgeführten Voraussetzungen als zentrale und absolut unverzichtbare Bedingungen für den Aufbau einer demokratischen, für die Entwicklung hin zum Sozialismus offenen Gesellschaft in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg fest.

Anmerkungen:

1) Werner Kindt: Dokumentation der Jugendbewegung. Band III: Die deutsche Jugendbewegung 1920 bis 1933. Die Bündische Zeit; Diederichs-Verlag, Düsseldorf 1974.

2) Wolfgang Abendroth: Historische Funktion und Umfang des Widerstandes der Arbeiterbewegung gegen das Dritte Reich; in: Peter von Oertzen (Hrsg.), Festschrift für Otto Brenner zum 60. Geburtstag, (Europäische Verlagsanstalt), Frankfurt am Main 1967, S. 303–321, S. 316.

3) Der Brief ist vollständig abgedruckt in: Gesammelte Schriften, 1. Band (1926–1948).

4) Karljo Kreter: Sozialisten in der Adenauer-Zeit. Die Zeitschrift »Funken«. Von der heimatlosen Linken zur innerparteilichen Opposition in der SPD; Hamburg 1986.

5) Vgl. dazu z.B.: Wolfgang Abendroth: Ein Leben in der Arbeiterbewegung; Frankfurt am Main 1976, S. 266–269, S. 277–278.

6) Wolfgang Abendroth: Die Europa-Wahlen und das Problem der gegenwärtigen innenpolitischen und weltpolitischen Funktion der westdeutschen Sozialdemokratie; in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1979, Heft 4, S. 407.

7) Joachim Perels: Arbeiterklasse, Staat und Verfassung. Materialien zur Verfassungsgeschichte und Verfassungstheorie der Bundesrepublik; Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1977, S. 8–9.

8) Gespräch mit Wolfgang Abendroth; in: Dialektik, Beiträge zu Philosophie und Wissenschaften [Hrsg. von Bernhard Heidtmann, Hans Heinz Holz und Hans-Jörg Sandkühler], Band.3; Pahl-Rugenstein-Verlag, Köln 1981, S. 152–153.

Auswahl der Veröffentlichungen von Wolfgang Abendroth:

– Die deutsche Gewerkschaften (1954).

– Bürokratischer Verwaltungsstaat und soziale Demokratie (1955).

– Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie (1964).

– Sozialgeschichte der europäischen Arbeiterbewegung (1965).

– Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik (1965).

– Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme (1966).

– Ein Leben in der Arbeiterbewegung (1976).

– Geschichte der Arbeiterbewegung (1985).

Seit 2006 erscheinen Bände der Werkausgabe Wolfgang Abendroths: Gesammelte Schriften. Band 1 ff. (Herausgegeben von Michael Buckmiller, Joachim Perels und Uli Schöler); Offizin-Verlag Hannover 2006 ff.

Archivbestände:

Der größte Teil des Nachlasses Abendroths ist im Jahr 1988 dem Internationalen Institut für Sozialgeschichte (IISG) in Amsterdam übergeben worden. Später folgten noch einige kleinere Nachträge. Der Nachlass Abendroth ist im IISG für die Forschung ohne Einschränkungen zugänglich.

Das schriftliche Verzeichnis des Nachlasses ist vom IISG veröffentlicht worden:

Inventar des Nachlasses Wolfgang Abendroth (1906-1985): 1923-1985 (-1995) (IISG working paper, 36)

Außerdem ist auf der Homepage des IISG eine entsprechende Internetversion des Verzeichnisses vorhanden:

http://www.iisg.nl/archives/en/files/a/10716410full.php

Neben dem umfangreichen Abendroth-Archivbestand im IISG sind einige kleinere Bestände noch in einigen anderen Archiven und Privatarchiven vorhanden.

Veröffentlichungen zum Leben und Werk Wolfgang Abendroths:

Friedrich-Martin Balzer, Hans Manfred Bock, Uli Schöler (Hrsg.): Wolfgang Abendroth. Wissenschaftlicher Politiker. Bio-bibliographische Beiträge; Leske + Budrich, Opladen 2001

Friedrich-Martin Balzer (Hrsg.): Wolfgang Abendroth für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie + Gesamtbibliographie der Veröffentlichungen. CD-ROM; 2. Auflage, Pahl-Rugenstein-Verlag, Bonn 2006

Andreas Diers: Arbeiterbewegung – Demokratie – Staat, Wolfgang Abendroth – Leben und Werk 1906-1948; VSA-Verlag, Hamburg 2006

Richard Heigl: Oppositionspolitik. Wolfgang Abendroth und die Entstehung der Neuen Linken (1950-1968); Argument-Verlag, Hamburg 2008

Peter Römer: Recht und Demokratie bei Wolfgang Abendroth; VAG, Marburg 1986

Joachim Perels: Der soziale Rechtsstaat im Widerstreit. Zur Verfassungsinterpretation Wolfgang Abendroths aus Anlass seines 100. Geburtstags; in: Kritische Justiz, 2006, Jg. 39, S. 295–302

Uli Schöler: Die DDR und Wolfgang Abendroth -- Wolfgang Abendroth und die DDR. Kritik einer Kampagne; Offizin-Verlag, Hannover 2008

Abendroth-Schule, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Band 1; 2. Auflage, Argument-Verlag, Hamburg 1996, S. 21-29




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