Malte Krückels und Harald Wolf
Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause ein Bad-Bank-Gesetz verabschieden. Die zwei zentralen Fragen in diesem Zusammenhang lauten: Brauchen die Finanzinstitute überhaupt Bad Banks? Und was taugt das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept?
Nach dem im Herbst 2008 verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsgesetz,
das ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro für Zuschüsse und Bürgschaften an die Kreditinstitute bereitstellte, hat die Bundesregierung nun als Ergänzung einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vorgelegt, der im Juli in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Zentrales Element dieses Entwurfs ist die Möglichkeit für Finanz-
institute, ihre sogenannten toxischen Papiere in eine Zweckgesellschaft (Bad Bank) zu verschieben und damit ihre eigenen Bilanzen zu bereinigen. Für die ausgelagerten Papiere sollen die Banken dann vom Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) garantierte Anlagen erhalten.
Betrachtet man Banken als Akteure in kapitalistischen Märkten, so ist grundsätzlich nicht einzusehen, warum sie nicht den gleichen Regeln wie alle anderen Unternehmen unterliegen und dementsprechend bei Misswirtschaft insolvent gehen, sondern stattdessen auf Staatsunterstützung und -haftung zurückgreifen können. Friedhelm Hengsbach ist eindeutig zuzustimmen, wenn er schreibt: „Es ist schlicht nicht gerechtfertigt, staatliche Aufputschmittel an private Banken zu verteilen, damit diese solche Kreditgeschäfte wieder aufnehmen, die vorwiegend der Geldvermögensbildung exklusiver reicher Eliten dienen, erfolgreiche Unternehmen dem Profitdiktat von Finanzinvestoren unterwerfen und damit gleichzeitig die Absenkung des Lohnniveaus, die Kürzung von Sozialleistungen und die Auszehrung öffentlicher Haushalte erzwingen.“
» Unter Gerechtigkeitsaspekten sind Bad Banks nicht zu vertreten «
Unter Gerechtigkeitsaspekten sind Bad Banks also nicht zu vertreten. Doch so sehr das Finanzdebakel zum Anlass für die Etablierung politischer Kontrolle über den Bankenbereich genommen werden muss, so notwendig ist es gleichzeitig, die ökonomischen und sozialen Funktionen des Bankensystems aufrechtzuerhalten, auf die eine arbeitsteilige moderne Gesellschaft zwingend angewiesen ist. Aufgrund dieser Aufgaben werden Banken in aller Regel (aber mitunter durchaus zu pauschal) als systemrelevant angesehen – womit sie auf die letztlich (fast) uneingeschränkte Hilfe des Staates rechnen dürfen.
Dass ein Zusammenbruch des Geldkreislaufs dramatisch negative Folgen hat, lässt sich aus der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren, aber auch aus der Krise Argentiniens zu Beginn dieses Jahrzehnts lernen. Deshalb ist die erste zentrale Funktion des Bankensystems die unbedingte Aufrechterhaltung des Geldverkehrs, inklusive des Vertrauens in seine Zuverlässigkeit.
Die zweite grundlegende Funktion der Banken ist die Versorgung der „Realwirtschaft“ mit Krediten. Diese kann momentan nicht gesichert werden, weil der Wertberichtigungsbedarf, der sich aus den Verlusten bei den toxischen Wertpapieren ergibt, das Eigenkapital der Banken drastisch reduziert. Das führt dazu, dass die Banken ihr Kreditgeschäft wegen fehlender Eigenkapitalunterlegung wesentlich zurückfahren müssen. Bei mangelnder Kreditvergabe droht – besonders in Zeiten von Nachfragekrisen – eine Abwärtsspirale. Denn die zurückgehende Nachfrage zieht Absatzeinbrüche nach sich, so dass die Unternehmen der Realwirtschaft nicht nur, wie üblich, Investi-
tionsmittel benötigen, sondern auch verstärkt Betriebsmittel, weil andernfalls Zahlungsverpflichtungen (etwa auch Lohnzahlungen) nicht mehr erfüllt werden können. In der Folge drohen weitere Zahlungsausfälle, wenn nachgelagerte Unternehmen ihre Leistungen nicht bezahlt bekommen und ihrerseits in Liquiditätsengpässe geraten.
Die sich verschlechternde Bonität der Unternehmen sorgt außerdem für weitere Kreditausfälle bei den Banken, was zu erneutem Wertberichtigungsbedarf führt. Die Entlastung der Banken von den Schrottpapieren ist daher, neben Konjunkturprogrammen, eine wesentliche Voraussetzung zur Überwindung der zunehmenden Krise der Realwirtschaft.
Eines jedoch gilt es in diesem Kontext zu betonen: Dass es nun „staatlicher Aufputschmittel“ bedarf, ist dem politischen Deregulierungswahn der letzten Jahrzehnte geschuldet. Eine schnelle staatliche Intervention ist sofort notwendig. Jene aber, die in den Jahren des Rauschs ungeheure Dividenden und Gewinne kassiert haben, sind in die finanzielle Pflicht zu nehmen, beispielsweise über Vermögensabgaben oder mittels erweiterter Gläubigerhaftungen.
Welches Bild gibt nun der konkrete Entwurf der Bundesregierung ab? Kurz gesagt: kein gutes. Man muss befürchten, dass erstens die ökonomische Funktion der Banken durch die vorgeschlagene Bad-Bank-Option nicht hinreichend wiederhergestellt werden kann, und zweitens ist völlig unabsehbar, welche Haftungsrisiken dem Staat – und damit letztlich den Steuerzahlern – überantwortet werden.
Ein taugliches Bad-Bank-Modell darf nicht auf Freiwilligkeit der Banken setzen und muss über Staatsbeteiligungen auch tatsächliche Steuerungsmöglichkeiten der Bankenpolitik erhalten.
» Die geplante freiwillige Beteiligung der Banken ist nicht zu verantworten«
Erstens muss für alle Banken ein obligatorischer Check mit einer vollkommenen Offenlegung aller Risiken vorgenommen werden. Auf dieser Grundlage ist über die Einrichtung einer Bad Bank zu entscheiden, in die toxischen Aktiva verlagert werden. Die Bewertung dieser Papiere ist nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vergleichsweise einfach: Sie sollten mit dem Wert „null“ angesetzt werden. Im gleichen Schritt muss die notwendige Rekapitalisierung der „Good Banks“ durch Kapitalerhöhung erfolgen. Nach momentaner Lage der Dinge wird dieses Kapital vom Staat gestellt werden müssen, letztlich bis hin zu einer Vollverstaatlichung.
Die geplante freiwillige Beteiligung der Banken am Bad-Bank-Modell ist dagegen nicht zu verantworten. In diesem Fall erfolgt nämlich keine umfassende Erhöhung des Eigenkapitals der Banken, wodurch die Kreditvergabe noch weiter gelähmt wird. Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger bei einer faktischen staatlichen Vollkaskoversicherung auch endlich wissen, wofür sie im Endeffekt einzustehen haben. Fest steht: Die Staatsbeteiligung kostet viel Geld. Fest steht aber auch, dass sie zumindest Fässer ohne Boden verhindert – wie im Fall der Hypo Real Estate.
Zweitens ist durch staatliche Eigentumsbeteiligung eine sinnvolle Neuausrichtung der Bankenstrategien möglich. So kann eine Ausrichtung auf die Finanzierung des Investitionsbedarfs und des krisenbedingten Betriebsmittelbedarfs der Realwirtschaft erfolgen. Auch eine strategische Neuausrichtung der Bankenpolitik – von kurzfristigen Höchstdividenden wie im Investmentbanking und mittels Anleihespekulationen hin zu ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit – wird auf diese Weise ermöglicht.
Drittens gibt es ein ordnungspolitisches Argument, an dem auch Linke nicht vorbeikommen: Eine faktische Subventionierung der privaten Banken darf nicht dazu führen, dass gerade diese Banken den öffentlich-rechtlichen Instituten und den Genossenschaftsbanken Kunden und Einlagen abjagen – wie es zum Beispiel gerade die Commerzbank mit ihrer 18-Mrd.-Staatsunterstützung tut. Auch solche Fehlallokationen ließen sich durch staatliche Steuerung minimieren.
Viertens darf Steuergeld – wie bei der schwedischen Banken-Restrukturierung in den 90er Jahren in Form von Eigentumstiteln – nur in die „Good Banks“ selbst fließen und keineswegs in die Bad Banks. Nach erfolgter Sanierung kann der Staat seine Anteile an den „Good Banks“ wieder veräußern – ein solches Verfahren garantiert somit maximalen Einfluss auf die Rückführung investierter Mittel in die öffentlichen Haushalte. Nur auf diese Weise wird das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auf den Verlusten der Bad Banks sitzen zu bleiben, wirksam minimiert.
Faktisch bedeutet die Systemrelevanz von Banken für sie einen Vollkaskoschutz. Derart uneingeschränkte Garantien für Banken sind jedoch nur dann zu verantworten, wenn auch uneingeschränkte staatliche Aufsicht gewährleistet ist. Diese Aufsicht muss wesentlich stärker sanktionsfähig sein und durch die Gebühren der Finanzbranche finanziert werden. In der Vergangenheit haben die Finanzinstitute mit Hilfe von im Ausland angesiedelten Zweckgesellschaften systematisch die Anforderungen an die vorgeschriebene Eigenkapitalquote unterlaufen. Um die Aufsicht nicht erneut ins Leere laufen zu lassen, sind Zweckgesellschaften und Tochtergesellschaften im Ausland nur dann zu erlauben, wenn durch bilaterale oder internationale Abkommen die vollständige Aufsicht festgeschrieben wird.
» Andernfalls droht sich die Krise mit all ihren Folgen über Jahrzehnte hin zu erstrecken «
Zur Herstellung von Transparenz sind zudem die Ratingagenturen, die bisher von den Finanzinstituten ausgehalten werden, als öffentliche Institutionen zu betreiben und durch Gebühren aus Finanztransaktionen zu finanzieren. Des Weiteren muss ein Finanz-TÜV eingerichtet werden, den alle Finanzprodukte vor Zulassung zu durchlaufen haben. Die grundlegende Ausrichtung muss dabei lauten: angemessene Eigenkapitalunterlegung durch die Finanzinstitute und Nichtzulassung hochspekulativer Geschäftsmodelle.
Andernfalls droht sich nicht nur die Krise weiter zu verschärfen, sondern sich auch mit all ihren Folgen über Jahrzehnte hin zu erstrecken.
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