Bericht mit der Aufforderung an die Kommission zur Unterbreitung eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der Bürgerinitiative (Bericht Kaufmann; A6-0043/2009)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dies ist meine letzte Rede im Plenum des Parlaments, und ich freue mich als Berichterstatterin zur Europäischen Bürgerinitiative das Wort zu haben. Ich hoffe, dass das Parlament morgen, am letzten Sitzungstag dieser Legislatur ein politisches Zeichen für mehr Bürgernähe setzen und ein Projekt auf den Weg bringen wird, das mir seit Jahren am Herzen liegt.
Zunächst eine Vorbemerkung in eigener Sache: Mit Bedauern musste ich zur Kenntnis nehmen, dass sich weder meine Fraktion noch meine Partei - vorsichtig ausgedrückt - für die Europäische Bürgerinitiative erwärmen konnten. Während einerseits keine Gelegenheit ausgelassen wird, das Demokratiedefizit in der EU zu beklagen, verweigert man sich aber andererseits ernsthaften Schritten, die das Europäische Projekt demokratischer machen. Ein solches Agieren ist weder glaubwürdig noch zukunftsfähig. Es blockiert den Fortschritt in Europa, den die Bürgerinnen und Bürger so nachhaltig einfordern. Alles das kann und will ich nicht akzeptieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Ende meines Mandats möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der EVP/ED-Fraktion, der SPE-Fraktion sowie der liberalen und der grünen Fraktion bedanken, die mich bei meinem Bericht unterstützt haben. Danken möchte ich Jo Leinen, dem Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, sowie insbesondere allen Koordinatoren und Schattenberichterstattern dieser vier Fraktionen. Ich danke Euch dafür, dass wir über Partei- und Ländergrenzen hinweg so gut zusammengearbeitet haben, und dafür, dass wir gemeinsam das europäische Integrationsprojekt voranbringen konnten.
Verehrte Vizepräsidentin der Kommission, werte Frau Wallström,
die im Vertrag von Lissabon enthaltene Bestimmung über die Bürgerinitiative ist zweifellos ein Meilenstein im europäischen Integrationsprozess. Denn es stimmt: in der Europäischen Union vereinigen wir nicht Staaten, sondern wir wollen Menschen vereinen. Diesem Anliegen wird in einer neuen Qualität entsprochen, wenn die Bürgerinnen und Bürger - wie in Artikel 11 (4) des neuen EU-Vertrages vorgesehen - erstmals selbst unmittelbar am europäischen Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. Eine Million Bürgerinnen und Bürger werden dann dasselbe Aufforderungsrecht an die Kommission zur Vorlage eines bestimmten Verordnungs- oder Richtlinienentwurfes haben, wie es der Rat bereits seit 1957 und das Europäische Parlament seit 1993 besitzen.
Mit meinem Bericht legt das Parlament zentrale Eckpunkte und Leitlinien für eine künftige Verordnung von Parlament und Rat über die Bedingungen und Verfahren für eine europäische Bürgerinitiative vor, und Frau Vizepräsidentin, ich erwarte von der Kommission, dass sie im Falle des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrages, nicht nur so schnell wie möglich einen Vorschlag für eine Verordnung vorlegt, sondern dass sie möglichst den Leitlinien meines Berichts folgt.
Insbesondere sollte sich die Kommission der Sicht des Parlaments anschließen, was eine „erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten“ im Sinne des Artikel 11 Absatz 4 EUV darstellt. In meinem Bericht wird die Zahl sieben vorgeschlagen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass hier nicht nach Belieben irgendeine Zahl festgelegt wird. Denn: sie muss einerseits die damit verbundene Beschränkung des Rechts der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf gleichberechtigte Teilnahme an einer Bürgerinitiative ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit rechtfertigen können. Und, sie muss sich andererseits am Zweck orientieren, d. h. mit der Festlegung der Mindestzahl der Staaten muss gewährleistet sein, dass bereits der Ausgangspunkt des europäischen Rechtsetzungsprozesses in hinreichendem Maße vom europäischen Allgemeinwohlinteresse bestimmt ist und nicht von nationalen Partikularinteressen.
Außerdem bitte ich die Kommission, besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Verfahrens zu richten, vor allem auf die Frage der Zulässigkeitsprüfung einer Bürgerinitiative. Bürgerfreundlichkeit und Rechtssicherheit müssen als Kriterien an oberster Stelle stehen. Wenn Unionsbürgerinnen und Unionsbürger den europäischen Gesetzgebungsprozess mitbestimmen und eine Bürgerinitiative auf den Weg bringen wollen, dann ist es im Kern eine Frage der Fairness, dass sich die zuständigen Unionsorgane so frühzeitig wie möglich und vor allem verbindlich dazu äußern, ob die geplante Initiative die rechtlichen Voraussetzungen des Vertrages erfüllt. Dies sollte unbedingt noch vor der Sammlung der Unterstützungsbekundungen erfolgen, denn auch die Mitgliedstaaten, die hierfür Ressourcen zur Verfügung stellen, brauchen Rechtssicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
abschließend möchte ich daran erinnern, dass die Bestimmungen zur Bürgerinitiative nicht vom Himmel fielen. Sie fanden sich so bereits im Verfassungsvertrag, denn sie sind im Verfassungskonvent in enger Zusammenarbeit mit NGOs entwickelt worden. Ihre Aufnahme in den Verfassungsentwurf des Konvents war weder ein Selbstläufer noch ein Zufallsprodukt. Sie war vielmehr das Ergebnis intensiver Beratungen von Konventsmitgliedern mit demokratiepolitisch engagierten NGOs. Inzwischen liegt diese Idee schon sechs Jahre auf Eis. Es muss endlich gelingen, sie zum Leben zu erwecken, denn es ist höchste Zeit für direkte Demokratie im geeinten Europa!