Heidi Knake-Werner
Gestatten Sie mir, dass ich nach den informativen und zur Debatte anregenden Ausführungen von Herrn Staatssekretär Scheele den Diskussionsrahmen zunächst etwas weiter spanne, denn Ziele und Schwerpunkte regionaler Arbeitsmarktpolitik sind bundespolitisch und bundesgesetzlich verortet. Die entscheidenden Kompetenzen und Stellschrauben für Inhalt und Ausrichtung von Arbeitsmarktpolitik liegen also in der Hand des Bundes.
Dabei ist in der Tat das „einzig Beständige der Wandel“, denn die bundesdeutsche Arbeitsmarktpolitik verändert sich weiter. In einer unlängst veröffentlichten Studie für die Otto-Brenner und die Hans-Böckler-Stiftung heißt es „Im sechsten Jahre nach den Empfehlungen der ‚Hartz - Kommission’ und nach dem Beginn ihrer gesetzlichen Neuausrichtung, befindet sich die Arbeitsmarktpolitik immer noch in einer von Unsicherheiten geprägten Übergangsphase, in der Organisationen und Instrumente umgebaut und Ziele neu ausgehandelt werden.“